Beschreibung
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SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 Schulbelegenheiten im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Uni- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg als Auftraggeber (AG) vergibt die Dichtigkeitsprüfungen nach DIN 1986 - 30 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie in Universitäts- und Kommunalbauten als Rahmenvertrag.
Zentrale Elemente des Verfahrens
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Grundlaufzeit: schnellstmöglich, voraussichtlich April 2025 bis 31.März.2027 Die AG sind berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zwei-malig um jeweils 1 Jahr, zu den bisherigen Bedingungen dieses Vertrages, bis maximal zum 31. März 2029 zu verlängern (Optionsrecht). 1.2 Vertragsgegenstand Der Gesamtauftrag umfasst ca. 150 Grundstücke und wird in 2 ideelle Teillosen zu wirtschaftlich gleichen Teilen mit je ca. 50 Grundstücken pro Los und einem Los mit erweitertem Leistungs-umfang mit ebenfalls ca. 50 Grundstücken über das gesamte Stadtgebiet unterteilt. Die Abrufe werden unter Berücksichtigung der bis dahin bereits erbrachten Leistungen gestaffelt, damit eine wirtschaftlich gleiche Verteilung zwischen den Losen erreicht werden kann. Es sind Grund-leitungsuntersuchungen wie im Folgenden beschrieben durchzuführen. Jeder Bieter kann auf ein oder alle Lose bieten. Ein Auftragnehmer (AN) kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für ein Los erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezu-schlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als ein Los ergibt. Die Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot ab-gegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Die Auftraggeber behalten sich jedoch vor, den Zuschlag auf maximal zwei Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in dem jeweiligen Los mehr als 5 % beträgt. Für den Fall, dass nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung vorgenannter Loslimitierung alle Lose beauftragen zu können, behalten sich die AG vor von der Loslimitierung Abstand zu nehmen und alle Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote zu beauftragen. Voraussetzung für die Beauftragung ist auch hier die Erfüllung der Mindestanforderung hinsichtlich der Mitarbeiterzahlen (siehe Punkt 2.1. der Leistungsbeschreibung). 3.1 Mindestanforderungen a) Mindestvoraussetzung für die Beauftragung: Die Arbeiten können nur von leistungs-fähigen Fachfirmen, die nach § 13 HmbAbwG, sowie dem Güteschutz Kanalbau regis-triert sind und zwar mindestens nach Art des Ausführungsbereiches 7. b) Mindestanforderung für den Erhalt eines Loses: Für die Untersuchung sind Spül- und Saugwagen sowie separate Kamerawagen mit ausreichendem und geschultem Personal (KI, Kanalinspekteur) einzusetzen. Für den Erhalt eines Loses ist mindestens ein Mitarbeiter pro Fahrzeug vorzuweisen. Es muss ein Spül/Saugwagen sowie ein Kamerawagen im Betrieb vorgehalten werden. c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen Neben den zu erbringenden Eignungsnachweisen (s. Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung und Ziffer 5 der Bekanntmachung) sind weitere einzureichende Unterlagen: m) Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare) n) Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) o) Auflistung eingesetzter technischer Geräte (siehe Mindestanforderungen). p) Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen, Fortbildungen sowie Vertretungsregelungen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix. q) Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Ver-tragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auf-tragsfall zu unterzeichnen) r) Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. Ap-ril 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zu-schlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwen-dungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an fol-gende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit sol-chen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristi-sche Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Na-men oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftrag-nehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).