Beschreibung
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Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §§ 53 ff. HOAI für die zuvor beschriebene Sanierung des Freibads Landweiler-Reden Die Leistungen umfassen die Fachplanung der Anlagengruppen: ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, ALG 2: Wärmeversorgungsanlagen, ALG 3: Lufttechnische Anlagen, ALG 4: Starkstromanlagen, ALG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, ALG 7: Nutzungsspezifische Anlagen (z. B. Badewassertechnik), ALG 8: Gebäudeautomation. Der Leistungsumfang beinhaltet im Wesentlichen: - Fachplanung nach HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 (Vorplanung bis Objektbetreuung), - Koordination der technischen Gewerke im Planungsprozess, - Erarbeitung wirtschaftlicher und nachhaltiger TGA-Konzepte, - Integration in den Gesamtplanungsprozess in Abstimmung mit den weiteren Fachplanern. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden zunächst nur die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), Leistungsphase 2 (Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)), Leistungsphase 3 ( Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)) beauftragt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Leistungsstufen (insbesondere die Leistungsphasen 4-9) stufenweise und optional abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Als besondere Leistung muss ein Bädermonitoring für mindestens 2 Jahre inklusive der Schulung von mindestens 2-3 Mitarbeitern angeboten werden, um die Betriebssicherheit des Schwimmbades zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser besonderen Leistung besteht nicht. Die Maßnahme unterliegt besonderen Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben: 1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 33-37 HOAI (bereits beauftragt) 2. Tragwerksplanung gemäß § 51 ff. HOAI Wegen der Details wird auf den den Vergabeunterlagen beiliegenden Konzeptplanung (Überschrift: Vorplanung Sanierung, Modernisierung und Umbau des Freibades Landsweiler-Reden) verwiesen. Wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es zwei Arten der Wasseraufbereitung geben wird; für das Wärmebecken als konventionelle Aufbereitung und für das große Becken als biologische Wasseraufbereitung. Die anrechenbaren Kosten und Honorarzonen für die Anlagengruppen lauten wie folgt: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410) 195.000,00 EUR HZ II 2. Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) 230.000,00 EUR HZ II 3. Lufttechnische Anlagen (KG 430) 18.500,00 EUR HZ II (Aus hiesiger Sicht können die Leistungen für die Lüftung der Anlagengruppe 4 zugeordnet werden) 4. Starkstromanlagen (KG 440) 215.000,00 EUR HZ II 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450) 25.000,00 EUR HZ II 7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (Badewassertechnik, KG 470) 615.000,00 EUR HZ III 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (KG 480) 80.000,00 EUR HZ III (anteilig nach HOAI) Es ist zulässig, dass Bieter für mehrere dieser Leistungen ein Angebot abgeben. Abgabe von Angeboten durch Bieter, die in verschiedenen Bieterkonstellationen an diesem Vergabeverfahren beteiligt sind Jeder Bieter (sei es als Einzelunternehmen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft) darf für das vorliegend ausgeschriebene Los nur ein einziges Hauptangebot abgeben. Sollten für das ausgeschriebene Los Angebote von Bieterkonstellationen (Einzelbieter, Bietergemeinschaften) eingereicht werden, bei denen dieselben natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen auf Bieterseite - direkt oder indirekt - beteiligt sind (z.B. als Mitglied in unterschiedlichen Bietergemeinschaften für dieses Los, oder sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieses Los), wird vermutet, dass diese Angebote nicht unabhängig voneinander erstellt wurden und eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. In einem solchen Fall werden grundsätzlich alle betroffenen Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn die betreffenden Bieter auf Verlangen der Vergabestelle zweifelsfrei nachweisen, dass die Angebote tatsächlich völlig unabhängig voneinander und ohne jegliche gegenseitige Einflussnahme auf Inhalt, Preisgestaltung oder sonstige Angebotsbestandteile erstellt wurden. Der Nachweis der unabhängigen Angebotserstellung obliegt den betroffenen Bietern. Geeignete Nachweise können beispielsweise die Darlegung getrennter Teams, die Einrichtung von Informationsbarrieren ('Chinese Walls') sowie der Nachweis unabhängiger Entscheidungsfindung und Kalkulation umfassen.