Beschreibung
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Eignung zur Berufsausübung: 1) Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der „Anti-Terror-Liste“ geführt werden. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß §6 Abs. WRegG und die Abfrage im Gewerbezentralregister nach §150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GewO, vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. 2) Eigenerklärung nach § 123 und §124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen 3) Eigenerklärung zur Einhaltung der Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach TVergG LSA. 4) Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als 6 Monate (Kopie) und Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes (Kopie), 5) Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde (Kopie), ausländische Bewerber haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen, 6) Bescheinigung der zuständigen Behörden In- oder Ausland, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Kopie) – nicht älter als 3 Monate 7) Bescheinigung der Mitgliedschaft/Zugehörigkeit und Unbedenklichkeitsescheinigung der Berufsgenossenschaft oder entsprechend den Vorschriften seines Mitgliedstaates 8) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung/ Bietergemeinschaft gemäß Vordruck des Auftraggebers einzureichen. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung dafür abzugeben. Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzern- verbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die im Teilnahmeantrag benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen vorzulegen. Angaben zu den benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.