Rahmenvereinbarung Technische Projektbegleitung in den Bereichen Datenplattform und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET. Insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich …

CPV: 72000000 IT services: consulting, software development, Internet and support, 71356000 Technical services, 79400000 Business and management consultancy and related services, 71318000 Advisory and consultative engineering services, 71330000 Miscellaneous engineering services
spriocdháta:
DFómh. 24, 2025, 10 r.n.
cineál spriocdháta:
tairisceana
áit fhorghníomhaithe:
Rahmenvereinbarung Technische Projektbegleitung in den Bereichen Datenplattform und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm
clárlann:
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
uimhir dámhachtana:
Vergabenummer 25-20-VgV-04

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung Technische Projektbegleitung in den Bereichen Datenplattform und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beschreibung : Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET. Insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen). Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung. Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz. Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen: - Projektleitung: ab DQR Niveau 7, - stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
Kennung des Verfahrens : ae930ff6-1767-4021-a5c7-53c8d7b7468b
Interne Kennung : Vergabenummer 25-20-VgV-04
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bitburg bzw. Unternehmenssitz des Auftragnehmers

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis (Russlandbezug) gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung ---- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Zahlungsunfähigkeit : Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Rahmenvereinbarung Technische Projektbegleitung in den Bereichen Dateinplattform und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beschreibung : Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET; insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen). Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 01.01.2026 - 31.03.2028 Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung. Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz. Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. In diesem Fall erhöht sich der maximale Umfang von 567 Arbeitstagen auf 693 volle Tage, davon bis zu 34 Tagen in Präsenz. Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen: - stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 - Projektleitung: ab DQR Niveau 7, Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
Interne Kennung : LOT-0001 25-20-VgV-04

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitteilt, dass er die Verlängerungsoption in Anspruch nimmt. In diesem Fall erhöht sich der maximale Abrufmenge der Rahmenvereinbarung für den Vertragszeitraum einschließlich Verlängerung von 567 Arbeitstagen auf 693 volle Tage, davon bis zu 34 Tagen in Präsenz.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bitburg bzw. Unternehmenssitz des Auftragnehmers

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst# , weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren, Allgemeine Informationen)

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen, Angabe von mindestens 2 Referenzen über ein Digitalisierungsprojekt bzw. Smart Cities-Projekt (allgemein) innerhalb der letzten drei Jahre sowie mindestens 1 Referenz über Projekterfahrung IT/ digitale Anwendungen innerhalb der letzten drei Jahre, jeweils mit Beschreibung der Leistung, Kontaktdaten des Auftraggebers, Angaben zum Leistungszeitraum, Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Gewichtungsfaktor 30% (davon 28% für Zeithonorar ohne Präsenz vor Ort, 2% für Zeithonorar bei Präsenz vor Ort)
Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Umsetzung des Vorhabens - Leistungserbringungskonzept - Gewichtungsfaktor 30%
Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Eingesetztes Projekteam - Wertung der Besetzung und Qualifikation der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung - Gewichtungsfaktor 40%. geforderte Qualifikation des Projektleiters: ab DQR Niveau 7, geforderte Qualifikation stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 Eine Übersicht über DQR-Level ist unter folgendem Link einsehbar: www.dqr.de/SiteGlobals/Forms/dqr/de/qualifikationssuche/suche_formular.html?nn=357314 Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sind namentlich zu benennen inklusive fachlicher Qualifikation und muss über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E37483357

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E37483357
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 24/10/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : § 56 VgV findet Anwendung. Hiernach kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 24/10/2025 10:00 +02:00
Zusätzliche Informationen : Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 072320000000−001-14
Postanschrift : Trierer Str. 1
Stadt : Bitburg
Postleitzahl : 54634
Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6561152390
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Registrierungsnummer : 07-0001801100000-05
Abteilung : Vergabekammer
Postanschrift : Stiftstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer
Telefon : +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e576817c-f240-46a1-8f9f-ac0ab53eba92 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/09/2025 11:55 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00609765-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 179/2025
Datum der Veröffentlichung : 18/09/2025