Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YM3YT0GYJBNV Begründung zur Wahl einer Vergabe an eine Totalunternehmung: . SACHLAGE . - Bei einer Ausnahme von dem Grundsatz der losweisen Vergabe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen im Sinne von § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB hat ein Auftraggeber die Gründe für eine zusammenfassende Vergabe abzuwägen und seine diesbzgl. Entscheidung darzulegen. - Im vorliegenden Fall beabsichtigt die NEULAND HAMBACH GmbH als interkommunale Entwicklungsgesellschaft entlang des Rad- und Freizeitwegs "Hambach Loop" die Errichtung von 5 eingeschossigen, modular-vorgefertigten Bauobjekten zur Umnutzung und Erweiterung in möglichst nachhaltiger Bauweise (emissionsarm und ressourcenschonend). Hintergrund ist, dass durch die zu erstellenden Bauten Nutzungen in der sog. "Pionierzeit" in der sich stetig wandelnden Tagebaulandschaft ermöglicht werden, die mit besonderen Planungs- und Umsetzungsansprüchen einhergehen. Deshalb hat die Auftraggeberin entschieden, die Errichtung der notwendigen Modulbauten im Rahmen einer Gesamtvergabe an eine Totalunternehmung zu beschaffen. - Eine vorliegende Machbarkeitsstudie von Dezember 2023 für das Projekt der Besonderen Orte am Hambach Loop hat herausgearbeitet, dass die durch den beständigen Wandel der Nachfolgelandschaft geprägte Raumstruktur für bauliche Anlagen besondere Herausforderungen bereitet. So sind mobile Bauten vorzusehen, die je nach Raumanspruch den Ort wechseln können, die multicodiert und modular verschiedenen Nutzungsansprüchen (Begegnung, Information, Orientierung) gerecht werden können. - Vorgesehen ist zudem eine einheitliche Gestaltung zum Zwecke der Wiedererkennbarkeit und der Anbindung an die umliegenden Siedlungen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Bauwerke in dem sich wandelnden Raum (mit Tagebau-Randlage) ggf. mit anderer Nutzung belegt und/oder an anderer Stelle benötigt. Da die Gebäude zudem in einer sich verändernden Landschaft rund um den Tagebau konzipiert sind, müssen sie in unwegsamen Gelände aufgebaut werden und funktionieren können. - Als besonders herausfordernd wird die Gründung der Pionierbauten, die sich entlang der Sicherheitszone befinden, eingeordnet. Die Vorprüfungen haben ergeben, dass ein Modulbau mit weniger Gewicht und voneinander trennbaren Räumen weniger Probleme bei der Gründung hervorrufen wird und mehr flexible Gründungsmöglichkeiten vorhanden sind. Aufgrund dieser Verortung ist eine notfalls, z. B. durch lösbare Verbindungen, demontierbare und andernorts wiederverwendbare Konstruktion erforderlich. . BEGRÜNDUNG . - Da sich die Modulbauweise im vorliegenden Projekt als sicherste Umsetzungsvariante darstellt, ist die besondere Eigenheit des Marktes zum Neubau von Bauwerken in Modulbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad zu berücksichtigen. Die Leistungen aus diesem Segment umfassen im Regelfall alle erforderlichen planungs- und Bauleistungen aus einer Hand; während die Fertigung der Module vorab im Werk erfolgt. Zwar wird man davon ausgehen können, dass sich die Leistungen im Modulbau in einzelne Fachlose aufgliedern lassen könnten, dass diese Vorgehensweise aber nicht der Realität im Markt des Modulbaus entspricht. Insoweit ist eine Zusammenfassung der Planungs- und Bauleistungen nahezu systemimmanent und spricht für eine Zulässgkeit der Totalunternehmervergabe. - Des Weiteren begründen die vorhandenen (insbesondere topographischen) Schwierigkeiten des Projektes in Verbindung mit den anspruchsvollen Zielsetzungen eine Reihe von Zielkonflikten, die vielfach über verschiedene Leistungsbilder für Planungsleistungen gemäß der HOAI übergreifen. Diese Zielkonflikte sind nur in laufender Abstimmung der unterschiedlichen Leistungsbilder und im Rahmen einer Gesamtplanung zu lösen. - Mithin beeinflussen sich die möglichen Planungen der diversen Leistungsbilder bereits in sehr grundlegenden Fragen der Vorplanung (Leistungsphase 2) unmittelbar wechselseitig. Der Projekterfolg im Sinne eines den aktuellen Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechenden, die Nutzeranforderungen erfüllenden und zugleich in Bauausführung und betriebswirtschaftlichen Gebäudes kann nur mit einem planerischen Gesamtkonzept erreicht werden. - Die Umsetzung eines solchen planerischen Gesamtkonzeptes geht über den Inhalt der Koordinierungsleistungen des Objektplaners Gebäude im Rahmen der Leistungsphasen 2, 3 und 5 hinaus. Im Rahmen der Grundleistung lit. b der Leistungsphase 3 nach der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI sowie der Grundleistungsleistung lit. c nach der Leistungsphase 5 hat der Architekt seine Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten bereitzustellen sowie deren Leistungen zu koordinieren und zu integrieren. Zur Koordinierungsleistung gehört die Abstimmung der Belange und Wünsche des Auftraggebers mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten in wirtschaftlicher, technischer und energiewirtschaftlicher Hinsicht unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung. Außerdem muss das Planungskonzept alle endgültigen Angaben auch der Fachplanungsleistungen enthalten. Im vorliegenden Fall ist jedoch weit mehr als eine Koordination, nämlich ein gemeinsames planerisches Zusammenwirken aller betroffenen Leistungsbilder im Sinne der gemeinsamen Entwicklung eines in sich abgeschlossenen Planungskonzeptes erforderlich. Dies geht im Erachten der Auftraggeberin deutlich über die Koordinationspflicht eines Objektplaners Gebäude nach der Anlage 10 zur HOAI hinaus. Und setzt i.V.m. der Besonderheit des Markts von Modulbauten die Ausschreibung der gesamthaften Leistungen an eine Totalunternehmung voraus. . SONSTIGE INFORMATIONEN . Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.