Beschreibung
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Das Bewachungsobjekt - Bergwerk Salzstock Gorleben - liegt an der Straße K 2, zwischen den Ortschaften Gorleben und Gedelitz, im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Zum Bewachungsobjekt gehört das unter Aufsicht des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie stehende gesamte Werksgelände, sämtliche darauf errichteten Gebäude und Anlagen, einschließlich aller auf dem Werksgelände befindlichen technischen Einrichtungen und Maschinen. Hinzu kommt als Bewachungsobjekt die außerhalb des Werksgeländes ca. 500 m entfernt gelegene, umzäunte Salzhalde. Die Umfassungslängen der Objekte beinhalten im Einzelnen: - Bergwerksgelände: ca. 2.2 km (Außenlänge) - Salzhalde: ca. 1,7 km (Außenlänge). Die Flächen, in denen die Objekte sind, betragen wie folgt: - Fläche Bergwerksgelände (Innerhalb „juristischer Zaun"): 296.160,1 m² - Fläche Salzhaldengelände (Innerhalb „juristischer Zaun") einschließlich der Haldenwasserrückhaltebecken: 114.375,9 m² Die Bewachung des Werksgeländes hat durchgängig an jedem Tag, rund um die Uhr (24/7) in 3 Schichten zu erfolgen. Der Objektschutz der Salzhalde ist ganztägig in Form unregelmäßigen Kontrollfahrten zur Prüfung auf Sachbeschädigungen und unerlaubten Betretens um das Gelände je Schicht durchzuführen. Das gesamte Werksgelände einschl. Salzhalde ist durch Einrichtungen wie Zaunanlagen, Tore und technische Sicherungsanlagen gesichert, so dass ein ungehinderter und unkontrollierter Zugang durch unbefugte Dritte auf die vorgenannten Geländeflächen erschwert ist. Für die Bewachung ergeben sich folgende Aufgaben: - Schutz des Eigentums des Auftraggebers und in dessen Auftrag handelnder Unternehmen sowie des eingebrachten persönlichen Eigentums der Mitarbeiter vor Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung, - Verhütung und Aufklärung von strafbaren Handlungen auf dem Werksgelände und an den vorhandenen Sicherungsanlagen, - Schutz des Unternehmens (Auftraggeber) vor Spionage und Sabotage, - Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit auf dem Betriebsgelände durch Überwachung und Einhaltung der dazu erlassenen gesetzlichen bzw. betrieblichen Vorschriften und Anordnungen, - Personenkontrollen, Absicherung des Besucherverkehrs, - Durchführung des Schlüsseldienstes mit Schlüsselverwaltung, - Fahrzeugkontrollen und Überwachung der Materialtransporte, - Betreuung und Überwachung der technischen Sicherungsanlagen, - Bestreifung des gesamten Betriebsgeländes und Einflussnahme auf die Einhaltungen aller Belange des vorbeugenden Arbeitsschutzes, Brandschutzes, Umweltschutzes und der Ersten Hilfe sowie der betrieblichen Regelungen über den Objektschutz, - Hinhaltender Widerstand bei Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter, - Übernahme von Sonderaufgaben in Zusammenarbeit mit der Polizei (z.B. ortskundige Begleitung von Polizeikräften, Dokumentation von Straftaten), - Übernahme von zusätzlichen Bewachungsaufgaben entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers, - Stellung von Heilgehilfen.