Beschreibung
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Leistungsgegenstand ist die örtliche Bauüberwachung während der Bewirtschaftung und Pflege der Bereiche U, A/B Nord, B Süd, D West, D Mitte, E, D Ost, G-Süd, Koblenzer Graben, F und T. Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sind in der HOAI 2021 in Anlage 12 für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke als besondere Leistung in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) aufgeführt. Die Aufzählung der besonderen Leistungen ist nicht abschließend. Folgende besondere Leistungen sind im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen: - Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen (2025) - Plausibilitätsprüfung der Absteckung - Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufberatung) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den Vorgaben des Auftraggebers sowie dem Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften Alle 1 bis 2 Monate Baustellenberatungen vorbereiten, durchführen und protokollieren, bei Notwendigkeit Abstimmungen mit den Fachabteilungen der LMBV mbH treffen Prüfen und schriftliches Bewerten der Berechtigung von Angeboten und Nachträgen (technisch, rechnerisch, wirtschaftlich) gemäß VOB/B § 2 (vollständige Nachtragsprüfung dem Grunde und der Höhe nach inkl. Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber nebst Begründung dafür) Übergabe von Nachtrags-LV´s der Baufirma in GAEB-Datei-Format an den Auftraggeber Schriftliche Anzeige von Vertragsabweichungen Durchführen oder Veranlassen von (für die Baufirma nicht vorhersehbare) Kontrollprüfungen während der Bauleistungen (1- bis 2-mal pro Monat) inkl. der Einhaltung der Arbeitssicherheit und Vorgaben der Berufsgenossenschaft und Unfallkasse einschl. Dokumentation und Fotodokumentation der aktuellen Bauzustände Vorbereitung monatliche Leistungserfassung nach Richtlinie der LMBV mbH unter Beachtung der Prüfung monatlicher Aufmaße. Positionskonkrete Ablage der Aufmaßblätter und Lieferscheine Abzeichnung der Leistungserfassungsbögen der LMBV mbH und Übergabe an Projektmanagement bzw. Unternehmerkontrolleur Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Vorbereitung aller Dokumente des Bautagebuchs einschließlich Formblätter Entsorgung entsprechend Richtlinie LMBV mbH Lückenlose Dokumentation des Bauablaufs (Führung Bautagebuch) entsprechend den Regularien der LMBV mbH (TA/8/24*) und dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes inkl. regelmäßige (monatliche) Kontrolle des von der Baufirma zu führenden Bautagebuchs Überwachung / Prüfung der Lieferleistungen aller antransportierten Geräte hinsichtlich der Mindestanforderungen (Betriebsparameter) - Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (nach Vorgaben der LMBV mbH), Kontrolle Zwischenaufmaße und Absteckungen während der Baudurchführung - Mitwirken bei behördlichen Abnahmen, Unterstützung des AG (LMBV mbH) - Mitwirken und Vorbereiten bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen (u.a. Prüfung Zertifikate von Material-, Baustoff- und Bauteillieferungen und Vergleich mit den Vorgaben des LV und der LB vor Einbau, Vergleich der Lieferscheine von Material-, Baustoff- und Bauteillieferungen mit den Vorgaben in LV und LB sowie Zusammenstellung und Archivierung Lieferscheine) - Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme - Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage - Kontrolle und Nachweisführung zu den Beweissicherungsverfahren des AN vor Baubeginn einschl. der Kontrolle der Umsetzung der vom AN beantragten verkehrsrechtlichen Anordnungen für öffentliche Verkehrswege; - Fotodokumentation während der Bauausführung sowie Überprüfen der Bauzustände vor Weiterbau - Baubehinderungsanzeigen sowie Bedenkenanzeigen auf Plausibilität prüfen, bewerten, dokumentieren, Erstellung von Antwortvorschlägen, Abstimmung mit Bauoberleitung/LMBV - Vorbereitung, Mitwirkung und Überwachung von Leistungen im Zuge der Rückübertragung von Objekten und Liegenschaften an Eigentümer - bauvertragsrelevante Bearbeitung (z.B. Nachträge, Mehr- und Mindermengen, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) erfolgt bei Bedarf und nach Aufforderung durch den AG im AVA-System des AG - Aufstellung der Schlussrechnung bei Bedarf und nach Aufforderung durch den AG - laufende Kontrolle und Fortführung der Abschlussdokumentation (auch schon während des Ausführungszeitraumes) - es sind Aufwendungen für zusätzliche (zu den 1 bis 2-monatigen Bauberatungen) Erörterungen beim Auftraggeber und/oder Betroffenen für - (2025) 1 Termin á 4 Stunden sowie 1 Termin á 8 Stunden - (2026) 2 Termine á 4 Stunden sowie 2 Termine á 8 Stunden - (2027) 2 Termine á 4 Stunden sowie 2 Termine á 8 Stunden - (2028) 1 Termin á 4 Stunden sowie 1 Termin á 8 Stunden einzukalkulieren. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind auf Nachweis abzurechnen. Darüberhinausgehende Aufwendungen für Abstimmungen und Erörterungen, welche nicht Bestandteil der in der Aufgabenstellung beschriebenen Leistungen sind, sind vom AN anzuzeigen und bedürfen der Bestätigung des AG. Sie werden auf Basis der vertraglich vereinbarten Stundensätze abgerechnet. Alle Beratungen und Absprachen mit Ämtern, Behörden, Kommunen, privaten Personen und weiteren im Zusammenhang mit der Baumaßnahme tätigen Unternehmen (außer der Baufirma) sind durch den Auftragnehmer (AN) vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und, soweit nicht anders vereinbart, in dessen Anwesenheit zu führen und zu protokollieren. Bei Abwesenheit des Auftraggebers ist vom Ergebnis der Beratung ein Protokoll anzufertigen und ihm innerhalb von drei Werktagen zu übergeben. Es ist zudem sicherzustellen, dass die örtliche Bauüberwachung bei Abweichungen vom Regelbetrieb innerhalb kurzer Zeit auf der Baustelle anwesend ist.