Beschreibung
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1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 2) Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Personals a) Partner/-in/Spezialist/-in (Es ist zwingend eine Person anzugeben.) Der/die benannte Partner/-in/Spezialist/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen: - abgeschlossenes Hochschulstudium - Zulassung als Wirtschaftsprüfer/-in - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Wirtschaftsprüfer/-prüferin zugelassen seit, im Unternehmen tätig seit, einschlägige Berufserfahrung in Jahren) b) Manager/Managerin (Es ist zwingend eine Person anzugeben.) Der/die benannte Manager/-in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen: - Abgeschlossenes Hochschulstudium - Zulassung als Wirtschaftsprüfer/ -in - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer/-in Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Wirtschaftsprüfer/-prüferin zugelassen seit, im Unternehmen tätig seit, einschlägige Berufserfahrung in Jahren) c) Prüfungsleiter/-in (Es ist zwingend eine Person anzugeben, maximal können 2 Personen angegeben werden.) Der/die benannte Prüfungsleiter/in muss die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen: - Abgeschlossenes Hochschulstudium - 3 Jahre Berufserfahrung als Prüfungsleiter/in Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Prüfungsleiter/-in zugelassen tätig, im Unternehmen tätig seit) d) Prüfungsassistent/-in (Es sind zwingend 5 Personen anzugeben.) Die benannten Prüfungsassistenten/-innen müssen die nachfolgenden Mindestkriterien aufweisen: - Abgeschlossenes Hochschulstudium - 1 Jahr Berufserfahrung als Prüfungsassistent/innen Erforderliche Angaben: Name, Vorname, besuchte Hochschule, Abschluss (Bezeichnung und Datum), als Prüfungsleiter/-in zugelassen tätig, im Unternehmen tätig seit) 3) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 4) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang (in Std.), Leistungszeitraum, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger. a) Nachweis von Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung von immobilienwirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen, analog großer Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB in Form der Angabe von zwei Referenzen als Eigenerklärung, welche nicht älter als 5 Jahre sind. b) Nachweis von Erfahrungen in der Prüfung von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten wie Immobilienbewertung, Facility Management und Nebenkostenabrechnungen in von Form von mindestens einer Referenz als Eigenerklärung, welche nicht älter als 5 Jahre ist. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.