Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Betrug
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Korruption
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.