Zusätzliche Informationen
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Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. HPC AG, Nördlinger Straße 16, 86655 Harburg (Schwaben) 2. Auer + Weber Assoziierte,Sandstraße 33, 80335 München 3. Schlaich Bergermann Partner, Schwabstraße 43, 70197 Stuttgart 4. Drees & Sommer SE, Obere Waldplätze 13, 70569 Stuttgart 5. ssf Ingenieure AG, Domagkstraße 1a, 80807 München 6. Ingenieurbüro Noori GmbH, Am Obstgarten 5, 85757 Karlsfeld 7. CPC Baulogistik GmbH & Co. KG, Ansbacher Str. 4, 80796 München 8. GreenLean Baulogistik GmbH, Am Inselpark 3a, 21109 Hamburg 9. pde Integrale Planung GmbH, Absberggasse 47, A-1100 Wien, Österreich 10. Lange Engineering GmbH & Co. KG; Geranienweg 48, 99087 Erfurt 11. 08/16 Projektmanagement GmbH, Nymphenburger Straße 156, 80634 München 12. DB Engineering & Consulting GmbH; Richelstraße 3; 80634 München Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Nennung von mind. 1 Referenzprojekt mit einem Auftragsvolumen i.H.v. mind. 1,5 Mio € netto und vergleichbarer Komplexität in Innenstadtlage und Nähe zu Personenverkehr. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse. Für weisungsbefugter, dauerhafter Ansprechpartner auf der Baustelle mit Sprachniveau mindestens B2, falls nicht Muttersprachler. - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen -Sachkundenachweis nach DGUV R 101-004 (Anhang 6B: Gebäudeschadstoffe) fachlich geeigneter Bauleiter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Schadstoffsanierung von Gebäuden. -Zulassung Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form (GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4 Absatz 4) -KMF: Sachkundenachweis gem. TRGS 521 -Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 weisungsbefugte sachkundige Person (GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4 Absatz 3) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.