Zusätzliche Informationen
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber wird die Leistungen in maximal vier Beauftragungsstufen in Auftrag geben. Mit Erteilung des Zuschlags in dem vorliegenden Vergabeverfahren werden in Beauftragungsstufe 1 zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 6 (Förderanlagen) und 8 (Gebäudeautomation) nach § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 6 und 8 HOAI beauftragt. In den weiteren Beauftragungsstufen wären vom Auftragnehmer im Wege der Vertragserweiterung zu erbringen: Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (Beauftragungsstufe 2), Leistungsphase 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (Beauftragungsstufe 3) sowie Leistungsphase 9 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (Beauftragungsstufe 4). Zu erbringen sind ferner jeweils Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Vertrag. Der Abruf der weiteren Beauftragungsstufen steht seitens des Auftraggebers unter der Voraussetzung im Sinne von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB, dass der Auftraggeber entscheidet, das Projekt fortzuführen und zu realisieren. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen über die mit Zuschlagserteilung beauftragte Beauftragungsstufe 1 hinaus, auch dann nicht, wenn die vorstehend genannte Voraussetzung erfüllt ist. Der Auftraggeber kann vielmehr einseitig in jeweils freier Entscheidung die Beauftragungsstufen 2, 3 und 4 im Wege der Vertragserweiterung beauftragen. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine zusätzlichen Ansprüche herleiten. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellungen im beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen. // ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN: 1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Kanzlei Böke Rechtsanwälte, Düsseldorf. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf der Vergabeplattform wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat. 5. Die elektronische Abgabe der Angebote über die Vergabeplattform muss so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden. 6. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollen. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 7.Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. Die Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs bleibt vorbehalten. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: -Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen, -Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen, -Eigenerklärung Russland-Sanktionen, Formulare für die Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar. Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).