Zusätzliche Informationen
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1) Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erst-Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. 2) Formale Ausschlusskriterien: - fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV (Ausschlusskriterium), - Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium). 3) Rechtliche Ausschlusskriterien: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB, - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB, - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB, - Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV. - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; (RUS-Sanktionen) 4) Weitere Ausschlusskriterien: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit), 5) Bewerbungsformular und Bieterplattform: - Die Vorlage des Teilnahmeatrags/Bewerbungsformular steht auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen diesen Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3) der Bekanntmachung), - Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). - Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung wird der registrierte Bewerber über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert. 6) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe: - Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oderNachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 - Teil 1 - Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Teilnahmeantrags) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. - Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 - Teil 1 - Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 des Teilnahmeantrags) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sollte ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen, so wird eine Mithaftung des Eignungsverleiher verlangt (auf § 47 Absatz 3 VgV wird verwiesen). Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. 7) Beauftragung und Realisierung: - Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.