Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Bieter haben eine Eigenerklärung mit der sie zusichern, dass keiner der Ausschlussgründe der §§123,124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt, vorzulegen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: (aa) Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer (Anlag 12 der Vergabeunterlagen), (bb) Verpflichtungserklärung desbenannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 13 der Vergabeunterlagen). (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: (aa) Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 12 der Vergabeunterlagen), (bb) Verpflichtungserklärung desbenannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 13 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter" können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Betrug
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Korruption
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es wird auf die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.