Beschreibung
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für den Wasserverband Weddel-Lehre in Niedersachsen. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 109 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 109 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.820.049 kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig. Bitte füllen Sie die Ausschreibungsunterlagen ausschließlich elektronisch aus und sehen Sie von einer handschriftlichen Bearbeitung ab. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des festgesetzten Einreichungstermins. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden. Der Bieter/Bewerber muss folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und hochladen: • das Angebotsschreiben, • das Preisblatt (je Los), • die Bietererklärungen. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zulässig. Für das Angebot ist ausschließlich das anliegende Vertragswerk zu verwenden. Im Rahmen der elektronischen Vergabe (E-Vergabe) ist eine physische Unterschrift des Angebots sowie seiner Anlagen nicht erforderlich. Die Verifizierung über die Vergabeplattform gewährleistet die Authentizität und Unverfälschtheit des Angebots. Die elektronische Textform gemäß § 126b BGB in Verbindung mit § 113 GWB und § 55 VgV sowie die Sicherheitsmaßnahmen der Vergabeplattform sichern die Rechtsverbindlichkeit der übermittelten Dokumente. Mit dem Hochladen des Angebots und seiner Anlagen (wie Preisblätter, Bietererklärungen und sonstige Erklärungen) erklärt der Bieter verbindlich, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben und Erklärungen ihm zuzurechnen sind und er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit einsteht. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter/Bewerber an das Angebot gebunden. Anfragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform zu führen. Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Rechtsgrundlagen und Vorgaben Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtsvorschriften: 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils gültigen Fassung. 2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der jeweils gültigen Fassung. 3. Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. 4. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung. 5. Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Hinweise: Für die Ausführung des Auftrags gilt § 128 Abs. 1 GWB. Die ausschreibende Stelle verpflichtet sich die Vorabinformation am Tag der Angebotsabgabe innerhalb von 4 Stunden nach dem Ende der Angebotsfrist zu verschicken. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht. Für die Wertung werden die vom Bieter angebotenen Festpreise (netto, ct/kWh) je Lieferjahr (2026, 2027) und je Preisgruppe (SLP, RLM, SBL) herangezogen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das die niedrigsten gewichteten Gesamtpreise gemäß Referenzmengen aufweist. Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen einzutragen. Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.