Sonstige Begründung
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Rechtliche Begründung für eine Alleinstellung und Verhandlungsvergabe 1. Rechtliche Grundlagen Gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4, 17 Abs. 5 VgV (Vergabeverordnung) besteht die Möglichkeit, eine Verhandlungsvergabe durchzuführen, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine offene oder beschränkte Ausschreibung ausschließen. Insbesondere kann eine Verhandlungsvergabe gerechtfertigt sein, wenn nur ein Anbieter in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen, oder wenn eine Alleinstellung aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. 2. Gründe für die Alleinstellung Vorliegend wird die Ersatzbeschaffung eines GC-HRMS-Messgerätes für die Dioxin-Analytik zur Untersuchung auf Dioxine und dl-PCB sowie zum Bestätigungsverfahren in der PBDE-Analytik geprüft (Sonderinvestition "Apparativ-analytische Weiterentwicklung"). Das im FB II-2 vorhandene Messgerät gleicher Bauart wurde 2008 beschafft und ist bereits seit 16 Jahren im Dauereinsatz. Im Rahmen der damaligen Ausschreibung wurde lediglich ein Angebot von Thermo Fisher Scientific GmbH vorgelegt. Andere Anbieter haben mangels geeigneter Geräte in ihrem Portfolio kein Angebot abgegeben. An dieser Ausgangssituation hat sich seit 2008 nichts geändert. Die Thermo Fisher Scientific GmbH ist weiterhin der einzige Anbieter am europäischen Markt für hochauflösende Messgeräte zur Dioxon/PCB/PBDE-Analytik. Es liegt also eine besondere technische Situation vor, die eine Alleinstellung rechtfertigt: Einzigartige technische Eigenschaften: Das zu beschaffende Produkt, ein GC-HRMS mit Sektorfeldtechnologie für die Bestätigungsanalyse in der Dioxinanalytik, wird ausschließlich vom Entwickler und Hersteller Thermo Fisher Scientific GmbH angeboten. Das zu beschaffende Produkt weist einzigartige technische Eigenschaften auf, die für unsere validierten Verfahren zwingend notwendig sind. Unverzichtbarkeit für die Methodensicherheit: Die technischen Merkmale dieses GC-HRMS sind essenziell, um die Validität und Zuverlässigkeit der Dioxinbestimmung sicherzustellen. Derzeit sind keine alternativen Analysemethoden oder Geräte bekannt, die die gleichen hohen Anforderungen an Sensitivität, Spezifität und Reproduzierbarkeit erfüllen und somit eine vergleichbare Validität der Ergebnisse gewährleisten. Dies wurde auf Nachfrage auch durch andere staatliche Untersuchungseinrichtungen bestätigt, die dieselbe Analytik durchführen, und in den letzten Jahren neue GC-HRMS-Geräte dafür beschaffen mussten. Es besteht Einigkeit zwischen den befragten Fachleuten, dass es derzeit keine technische Alternative zum Einsatz des GC-HRMS von Thermo Fisher Scientific gibt. Schutz geistigen Eigentums: Die Anwendung spezifischer proprietärer Methoden im Rahmen der Validierung der analytischen Verfahren setzt voraus, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Hersteller, in diesem Fall Thermo Fisher Scientific, erfolgt. Diese Kooperation ist notwendig, um sicherzustellen, dass die verwendeten Methoden den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Qualitätsstandards, Validierungskriterien und Nachweispflichten. Nur durch die Zusammenarbeit mit Thermo Fisher Scientific können die erforderlichen technischen Spezifikationen, Validierungsparameter sowie die Konformität der Methoden mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen überprüft und dokumentiert werden. 3. Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig Die Voraussetzungen für eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV liegen vor. Danach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist hier der Fall. Außer der Thermo Fisher Scientific GmbH gibt es keinen anderen Anbieter am europäischen Markt, der das GC-HRMS mit Sektorfeldtechnologie für die Bestätigungsanalyse in der Dioxinanalytik in der erforderlichen Qualität und Zuverlässigkeit bereitstellen kann. 4. Zusammenfassung Zur Feststellung der Alleinstellung wurden sämtliche verfügbaren Informationsmaterialien zu den betreffenden Geräten sorgfältig geprüft. Dabei wurde insbesondere eine umfassende Analyse der technischen Spezifikationen, Produktbeschreibungen und sonstigen relevanten Unterlagen durchgeführt, um die Einzigartigkeit des Produkts zu beurteilen. Zudem wurden die zuständigen Ansprechpartner per E-Mail kontaktiert, um ergänzende Auskünfte einzuholen und etwaige Unklarheiten zu klären. Diese Maßnahmen dienten dazu, eine fundierte Grundlage für die Feststellung der Alleinstellung zu schaffen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen ordnungsgemäß berücksichtigt wurden. Im Ergebnis bietet nur die Thermo Fisher Scientific GmbH ein für die fachlichen Anforderungen des Fachbereichs II-2 geeignetes Gerät an, es ist also aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Damit ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergaberechtlich zulässig. Berlin, 20.06.2025 gez. Martin Schulze, Z-5