Beschreibung
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Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einem Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von vergleichbarer IT-Technik (Laptops, Clients, Monitore und Peripherie) inkl. Softwarebetankung mit einem Auftragsvolumen in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 netto. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren bis zum Abschluss der Teilnahmefrist erbracht worden sein, wobei die Leistungserbringung (mindestens die Lieferung einer Teilleistung) nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein muss. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die das Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Priorisierung der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Art des Auftraggebers - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Leistungsumfang (Bereitstellung von vergleichbarer IT-Technik (Laptops, Clients, Monitore und Peripherie) inkl. Softwarebetankung), - Leistungserbringung im laufenden Betrieb - Vertragsform bei Leistungserbringung bereitgestellte IT-Technik, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Auftragsumfang Auftragsvolumen in EUR netto in [...], - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ) Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz gemäß der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 23) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 9 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich: - Bewertet wird die Art des Auftraggebers, für welche die Leistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: Auftraggeber ist öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB 3 Punkte Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB 0 Punkte - Bewertet wird, ob die Leistungserbringung im laufenden Betrieb erbracht wurde nach folgender Maßgabe: Leistungserbringung erfolgte im laufenden Betrieb 3 Punkte Leistungserbringung erfolgte nicht im laufenden Betrieb 0 Punkte - Bewertet wird die Vertragsform der Leistungserbringung nach folgender Maßgabe: Leistungserbringung erfolgte mittels Rahmenvereinbarung durch mehrere Einzelabrufe 3 Punkte Leistungserbringung erfolgte nicht mittels Rahmenvereinbaung, sondern durch einmaligen Abruf des Gesamtleistung 0 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.