Infusionstechnik

Beschaffung von infusionstechnischen Geräten der Marken B. Braun und Becton Dickinson als Ersatz und Erweiterung des vorhandenen Geräte-Bestandes zuzüglich des notwendigen Zubehörs (Dockingstationen). Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme erfolgen einsatzbereit am Standort des Auftraggebers bis spätestens zum 15.11.2025, gemäß Anlage: TEIL C zusätzliche Technische Vertragsbedingungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die …

CPV: 33110000 Imaging equipment for medical, dental and veterinary use, 33194110 Infusion pumps, 33194100 Devices and instruments for infusion, 33100000 Medical equipments
spriocdháta:
DFómh. 18, 2025, 10 r.n.
cineál spriocdháta:
tairisceana
áit fhorghníomhaithe:
Infusionstechnik
clárlann:
Klinikum Ingolstadt GmbH
uimhir dámhachtana:
03-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Ingolstadt GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Infusionstechnik
Beschreibung : Beschaffung von infusionstechnischen Geräten der Marken B. Braun und Becton Dickinson als Ersatz und Erweiterung des vorhandenen Geräte-Bestandes zuzüglich des notwendigen Zubehörs (Dockingstationen). Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme erfolgen einsatzbereit am Standort des Auftraggebers bis spätestens zum 15.11.2025, gemäß Anlage: TEIL C zusätzliche Technische Vertragsbedingungen.
Kennung des Verfahrens : 9f057955-5ee6-4e25-ad39-df87a4609c2e
Interne Kennung : 03-2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33194110 Infusionspumpen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33194100 Ausrüstung und Instrumente für Infusion

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Krumenauerstraße 25
Stadt : Ingolstadt
Postleitzahl : 85049
Land, Gliederung (NUTS) : Ingolstadt, Kreisfreie Stadt ( DE211 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXP4DLY5P3A#
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Infusionstechnik inkl. Software ACE für Intensivstation und OP- Bereich vom Hersteller Becton Dickinson (BD)
Beschreibung : Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Intensivstation und den OP-Bereich Infusionstechnik des Herstellers Becton Dickinson (BD) zu beschaffen . Zusätzlich werden die marken- und gerätespezifischen Dockingstationen benötigt. Die Lieferung, Inbetriebnahme und technische Abnahme müssen zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Zu beachten sind die genauen Benennungen der zu beschaffenden Geräte in der Anlage : Teil B-Leistungsbeschreibung unter Punkt : B 7.1
Interne Kennung : Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33100000 Medizinische Geräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33194110 Infusionspumpen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Krumenauerstraße 25
Stadt : Ingolstadt
Postleitzahl : 85049
Land, Gliederung (NUTS) : Ingolstadt, Kreisfreie Stadt ( DE211 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen ist der entsprechende Anteil darzustellen.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung bei ausländischen Unternehmen.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Eigenerklärung über das Bestehen einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden jeweils pro Versicherungsjahr und Schadensfall
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Herstellerautorisierung und Lizenzierung: Schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass der Bewerber zur Lieferung und Installation der angebotenen Produkte autorisiert und lizenziert ist.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis für den Kauf
Beschreibung : Die Bewertung der Angebote erfolgt losweise auf Grundlage der im Teil D - Preisblatt abgegebenen Gesamtpreise. Zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote wird folgende Bewertungsformel angewendet: (Niedrigster Gesamtpreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) × 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Das Angebot mit dem höchsten Wert gemäß dieser Formel erhält die beste Bewertung. Bei Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des im Teil D - Preisblatt angegebenen Angebotspreises. Das Kriterium wird mit einer Gewichtung von 100 % berücksichtigt. Diese Festlegung ergibt sich aus den im Teil B der Leistungsbeschreibung dargelegten sachlichen und technischen Gründen, die eine ausschließliche Bewertung nach dem Preis rechtfertigen. Qualitative Merkmale sind entweder durch Mindestanforderungen vorgegeben oder für die ausgeschriebene Leistung nicht differenzierungsrelevant.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 10/10/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5P3A/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Die Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zugelassen unter dem Link: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5P3A

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 18/10/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 67 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen behält sich der Auftraggeber vor fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 20/10/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Klinikum Ingolstadt GmbH

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Infusionstechnik zur Bolustokolyse vom Hersteller B.Braun
Beschreibung : Der Auftraggeber beabsichtigt, Infusionstechnik zur Bolustokolyse vom Hersteller B.Braun zu beschaffen . Zusätzlich werden die marken- und gerätespezifischen Dockingstationen und Zubehör benötigt. Die Lieferung, Inbetriebnahme und technische Abnahme müssen zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Zu beachten sind die genauen Benennungen der zu beschaffenden Geräte in der Anlage : Teil B-Leistungsbeschreibung unter Punkt : B 8.1
Interne Kennung : Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33100000 Medizinische Geräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33194110 Infusionspumpen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Krumenauerstraße 25
Stadt : Ingolstadt
Postleitzahl : 85049
Land, Gliederung (NUTS) : Ingolstadt, Kreisfreie Stadt ( DE211 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen ist der entsprechende Anteil darzustellen.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung bei ausländischen Unternehmen.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Eigenerklärung über das Bestehen einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden jeweils pro Versicherungsjahr und Schadensfall
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Herstellerautorisierung und Lizenzierung: Schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass der Bewerber zur Lieferung und Installation der angebotenen Produkte autorisiert und lizenziert ist.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis für den Kauf
Beschreibung : Die Bewertung der Angebote erfolgt losweise auf Grundlage der im Teil D - Preisblatt abgegebenen Gesamtpreise. Zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote wird folgende Bewertungsformel angewendet: (Niedrigster Gesamtpreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) × 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Das Angebot mit dem höchsten Wert gemäß dieser Formel erhält die beste Bewertung. Bei Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des im Teil D - Preisblatt angegebenen Angebotspreises. Das Kriterium wird mit einer Gewichtung von 100 % berücksichtigt. Diese Festlegung ergibt sich aus den im Teil B der Leistungsbeschreibung dargelegten sachlichen und technischen Gründen, die eine ausschließliche Bewertung nach dem Preis rechtfertigen. Qualitative Merkmale sind entweder durch Mindestanforderungen vorgegeben oder für die ausgeschriebene Leistung nicht differenzierungsrelevant.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 10/10/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5P3A/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Die Kommunikation ist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zugelassen unter dem Link: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DLY5P3A

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 18/10/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 67 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen behält sich der Auftraggeber vor fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 20/10/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Klinikum Ingolstadt GmbH

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Ingolstadt GmbH
Registrierungsnummer : DE128601139
Postanschrift : Krumenauerstraße 25
Stadt : Ingolstadt
Postleitzahl : 85049
Land, Gliederung (NUTS) : Ingolstadt, Kreisfreie Stadt ( DE211 )
Land : Deutschland
Telefon : 0841
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer : 09-0318006-60
Postanschrift : Maximilian Str. 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 892176-2411
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5c2678d6-a8b3-4c5f-8691-408a993f08f4 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/09/2025 16:01 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00615529-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 180/2025
Datum der Veröffentlichung : 19/09/2025