Hotelleistung Seminare PB Mitte

Für den PB Mitte (Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) schätzt die Auftraggeberin den jährlichen Bedarf unverbindlich auf 56 Seminare, ohne dass der Auftragnehmer einen Anspruch hierauf hätte oder bei Nichtabruf von dem Auftragnehmer Rechte jedweder Art, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden können. Die Auftraggeberin nimmt schätzungsweise ein …

CPV: 55120000 Hotel meeting and conference services
áit fhorghníomhaithe:
Hotelleistung Seminare PB Mitte
clárlann:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
uimhir dámhachtana:
2025-026-EU-P

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Hotelleistung Seminare PB Mitte
Beschreibung : Für den PB Mitte (Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) schätzt die Auftraggeberin den jährlichen Bedarf unverbindlich auf 56 Seminare, ohne dass der Auftragnehmer einen Anspruch hierauf hätte oder bei Nichtabruf von dem Auftragnehmer Rechte jedweder Art, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden können. Die Auftraggeberin nimmt schätzungsweise ein Volumen von ca. 400.000,00 EUR netto für die vierjährige Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung an. Der geschätzte Bedarf verteilt sich ungleichmäßig auf jeweils zwei Auftragnehmer in den jeweiligen Regionalzentren des PB Mitte: Während der maximalen Vertragslaufzeit können Seminare bis zu einem Wert von 515.000,00 EUR netto beauftragt werden. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch hierauf und ihm erwachsen keine Rechte, wenn dieser Wert nicht erreicht wird.
Kennung des Verfahrens : 0d32d597-1221-48e6-b43f-11693ea9e4dd
Interne Kennung : 2025-026-EU-P
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYTAU9U7P4 Die Bindefrist ist systemseitig spätestens auf den Zuschlagszeitpunkt festgesetzt. Tatsächlich beträgt die Bindefrist 90 Tage nach Angebotsfrist (s. Dok_02 Bewerbungsbedingungen Punkt 2.6.1).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : RZ Kassel Hotel 1
Beschreibung : Postleitzahlenbereich der Stadt Kassel (341).
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : RZ Kassel Hotel 2
Beschreibung : Postleitzahlenbereich der Stadt Kassel (341).
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : RZ Alsfeld Hotel 1
Beschreibung : Postleitzahl der Städte / Gemeinden Alsfeld (36304), Grünberg (35305), Mücke-Flensungen (35325), Lauterbach (36341), Oberaula (36280), Bad Salzschlirf (36364).
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : RZ Alsfeld Hotel 2
Beschreibung : Postleitzahl der Städte / Gemeinden Alsfeld (36304), Grünberg (35305), Mücke-Flensungen (35325), Lauterbach (36341), Oberaula (36280), Bad Salzschlirf (36364).
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : RZ Koblenz Hotel 1
Beschreibung : Postleitzahlenbereich/Postleitzahl der Städte/Ge-meinden Koblenz (560), Kaltenengers (56220), Lahnstein (56112), Höhr-Grenzhausen (56203).
Interne Kennung : 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : RZ Koblenz Hotel 2
Beschreibung : Postleitzahlenbereich/Postleitzahl der Städte/Ge-meinden Koblenz (560), Kaltenengers (56220), Lahnstein (56112), Höhr-Grenzhausen (56203).
Interne Kennung : 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : RZ Bad Dürkheim Hotel 1
Beschreibung : Postleitzahl der Städte/Gemeinden Bad Dürkheim (67098), Neustadt a.d.W (67433), Edenkoben (67480), Edesheim (67483), Landau in der Pfalz (76829), Deidesheim (67146).
Interne Kennung : 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : RZ Bad Dürkheim Hotel 2
Beschreibung : Postleitzahl der Städte/Gemeinden Bad Dürkheim (67098), Neustadt a.d.W (67433), Edenkoben (67480), Edesheim (67483), Landau in der Pfalz (76829), Deidesheim (67146).
Interne Kennung : 8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : RZ Bitburg Hotel 1
Beschreibung : Postleitzahlenbereich/Postleitzahl der Städte/Ge-meinden Bitburg (54634), Wittlich (54516), Daun (54550), Gerolstein (54568), Gillenfeld (54558), Mülheim (54486), Longuich (54340), Trier (54292)
Interne Kennung : 9

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : RZ Bitburg Hotel 2
Beschreibung : Postleitzahlenbereich/Postleitzahl der Städte/Ge-meinden Bitburg (54634), Wittlich (54516), Daun (54550), Gerolstein (54568), Gillenfeld (54558), Mülheim (54486), Longuich (54340), Trier (54292)
Interne Kennung : 10

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 55120000 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Kassel, Kreisfreie Stadt ( DE731 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vogelsbergkreis ( DE725 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mayen-Koblenz ( DEB17 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bad Dürkheim ( DEB3C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Eifelkreis Bitburg-Prüm ( DEB23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort der Leistung befindet sich jeweils im Gebiet des als NUTS-Code angegebenen Regionalzentrums der BGHM.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : 2x 1 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitätsbewertung nach Vor-Ort-Besichtigung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Es wurden mehrere Verträge mit jeweils eigenem Wert abgeschlossen. Der Wert entspricht außerdem nicht dem Wert der während der Laufzeit zu erbringenden Leistungen. Der Angebots- bzw. Wertungspreis bezieht sich jeweils lediglich auf eine einzelne Veranstaltung und nicht auf die tatsächlich durchzuführende Anzahl von Veranstaltungen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : M.Schnecke & A.Schüßler GbR
Angebot :
Kennung des Angebots : 14
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 9 105,35 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : M.Schnecke & A.Schüßler GbR, 06217 Merseburg
Datum des Vertragsabschlusses : 22/08/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 9 105,35 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 9 105,35 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hessischer Fußballverband Sporthotel Grünberg
Angebot :
Kennung des Angebots : 15
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 6 820 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2
Titel : Hessischer Fußballverband Sporthotel Grünberg, 35305 Grünberg
Datum des Vertragsabschlusses : 18/08/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 10
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 6 820 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 6 820 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 10

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 10

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 10

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0009

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 9

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0010

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 9

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Registrierungsnummer : 993-8003410200-62
Postanschrift : Isaac-Fulda-Allee 18
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55124
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +49 61318020
Fax : +49 613180220800
Internetadresse : https://www.bghm.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894490
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Fax : +49 2289499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : M.Schnecke & A.Schüßler GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE297142560
Postanschrift : Sixtistraße 16a
Stadt : Merseburg
Postleitzahl : 06217
Land, Gliederung (NUTS) : Saalekreis ( DEE0B )
Land : Deutschland
Telefon : 03461 8248000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Hessischer Fußballverband Sporthotel Grünberg
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : VR 4798
Postanschrift : Am Tannenkopf, 1
Stadt : Grünberg
Postleitzahl : 35305
Land, Gliederung (NUTS) : Gießen, Landkreis ( DE721 )
Land : Deutschland
Telefon : 064018020
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : de2f5ca5-2c4e-4666-b242-b0542b23306a - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/09/2025 15:03 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00595608-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 175/2025
Datum der Veröffentlichung : 12/09/2025