Beschreibung
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Die ARGE ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, Tragwerksplanung Leistungsphasen 5-6, der Ingenieurvermessung und Besonderen Leistungen der ingenieur-technischen Kontrolle nach HOAI beauftragt. BT 3.30R Das Bauteil war in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Arcadis als „Erhöhung und Sanierung Wehrwange“ mit ca. 3 Meter Länge enthalten. Planungsänderungen: - Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Sanierung der bestehenden Wehrwange wird das Hochwasserschutzbauwerk nun hinter dem Wehrkörper geführt. Die neue Hochwasserschutzkonstruktion mit Vorsatzschale wird auf Bohrpfählen gegründet. Das Bauteil erhält somit eine neue Bauwerkskonstruktion. - Die Wehrwange wird im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und den Erhalt der Bauwerksstruktur saniert, jedoch nicht funktional oder baulich in die Hochwasserschutzwand integriert. Änderungen am Wehrkörper und an der Wehrwange selbst sind daher nicht erforderlich. - Zur Sicherstellung des Betriebes und der Wartung des Wehres ist ein Dammbalkenverschluss in der Hochwasserschutzmauer (BT3.30-2) vorgesehen. Diese Änderungen erforderten eine vollständige Neuplanung ab der Vorplanung gemäß HOAI für die Objektplanung und Tragwerksplanung im Ingenieurbau. Das Bauteil ist Teil des 1. Planänderungsantrages. BT 3.50R Das Bauteil war in der ursprünglichen Planung als „Neubau Vorsatzschale auf Bohr-pfählen“ mit ca. 27 Meter Länge vorgesehen. Planungsänderungen: - Die ursprüngliche Ausführung umfasste eine beidseitige Natursteinverblendung der Vorsatzschale sowie eine rückverankerte Bohrpfahlgründung. - Aufgrund einer überarbeiteten Bauwerksachse entfällt die Notwendigkeit der Rückverankerung. - Im Rahmen der einheitlichen Gestaltung der HWS-Mauer mittels Strukturmatrize entfällt auch die Natursteinverblendung. Daraus ergibt sich eine Änderung im Querschnitt des Bauteils. Auch hier war eine Neuplanung ab der Vorplanung erforderlich. Die überarbeitete Bauwerks- und Gründungskonstruktion sowie die gestalterische Anpassung sind Be-standteil des 1. Planänderungsantrages. BT A3L Das Bauteil war ursprünglich als „Mühlgraben Braun“ aufgeführt. Detaillierte Planungen lagen jedoch nicht vor. Planungsänderungen: - Es erfolgte eine Umplanung zur Errichtung einer durchgehenden Hochwasserschutzmauer am Mühlgraben, um den Hochwasserschutz sicherzustellen. - Vorgesehene Maßnahmen: o Pfahlgegründete, senkrechte HWS-Mauer o Spindelschieber zum Verschluss des Mühlgrabens im Hochwasserfall inkl. Bediensteg o Anordnung eines vorgelagerten Grobrechens o Ersatz des bestehenden Schützes durch einen Neubau Auch diese Änderungen erforderten eine neue Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Das Bauteil ist Bestandteil des 1. Planänderungsantrages. Verkehrsanlage Straße (Los 6, 7.1, 8.2) Die ursprüngliche Planung enthielt lediglich einen Lageplan im Zusammenhang mit dem Brückenbauwerk (Los 6). Später wurde die Verkehrsanlage auf Los 6 (15%), 7.1 (42,5%) und 8.2 (42,5%) aufgeteilt. Die Leistungen zu Los 6 wurden bereits im Altvertrag berücksichtigt. Planungsänderungen: o Aufgrund der Eingriffe durch die Hochwasserschutzmaßnahmen ist eine Umplanung der Straße „An der Pockau“ erforderlich. Diese beinhaltet eine neue Trassierung, Führung und Höhenlage. o Es handelt sich um einen vollständigen Straßenneubau. Eine detaillierte Planung (insbesondere Decken- und Höhenpläne) wurde seitens Arcadis bislang nicht geliefert. Die Neuplanung erfordert anteilige Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Teilleistungen gemäß Bewertung nach Siemon: LP 3: a) anteilig mit 15 %, c), e), f), g), j), k), m), o) mit gesamt 19,1 % LP 4: a), b), d) mit gesamt 7 % BT 2.10.R Das Bauteil war ursprünglich als „Erhöhung Winkelstützwand mit Strukturschalung“ mit ca. 14 Meter Länge vorgesehen. Planungsänderungen: o Aufgrund städtebaulicher und gestalterischer Vorgaben wurde eine einheit-liche Gestaltung im Bereich angrenzender Bauteile angestrebt. o Das Bauteil wurde daher als Bohrpfahlwand mit Vorsatzschale, Strukturschalung und Rückverankerung neu konzipiert. Auch hier war eine neue Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach HOAI erforderlich. Die Änderungen sind Bestandteil des 1. Planänderungsantrages Verkehrsanlage Straße Wie dargestellt, war die Verkehrsanlage lediglich im Zusammenhang mit Los 6 geplant. Die Planung wurde nachträglich aufgeteilt. Planungsänderungen: o Aufgrund der baulichen Eingriffe in die angrenzende Straße „Olbernhauer Straße“ ist eine vollständige Umplanung erforderlich. o Auch hier liegt bislang keine detaillierte Planung seitens Arcadis vor (z. B. Höhen- und Deckenpläne). Erforderlich ist daher die anteilige Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Teilleistungen gemäß Siemon: LP 3: a) anteilig mit 15 %, c), e), f), g), j), k), m), o) mit gesamt 19,1 % LP 4: a), b), d) mit gesamt 7 % UVP-Vorprüfung Leistungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung sind als Beratungsleistungen in der HOAI-Anlage 1 geregelt und zählen nicht zu den Grundleistungen. Ergänzung zu Nachtrag 6 Im Nachtrag 6 wurde die Honorarbewertung der Besonderen Leistungen in der Tragwerksplanung von 8,0 % auf 10,5 % für Objekte ab Los 9.2/10 angepasst. Das Objekt „IBW bauzeitliche Verkehrsführung“ (B16, Objekt 22) wurde dabei nicht berücksichtigt. Diese Honoraranpassung wird nun nachgeholt.