EWA Leasing 2025

Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) dieselbetriebene Fahrzeuge der Kompakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 5 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auf-tragnehmer zu …

CPV: 34100000 Motor vehicles, 34110000 Passenger cars, 34114200 Police cars
spriocdháta:
Beal. 22, 2025, 10 r.n.
cineál spriocdháta:
tairisceana
áit fhorghníomhaithe:
EWA Leasing 2025
clárlann:
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
uimhir dámhachtana:
2025-11V-1-4

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : EWA Leasing 2025
Beschreibung : Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) dieselbetriebene Fahrzeuge der Kompakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 5 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auf-tragnehmer zu beschaffen. Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die voraussichtliche Abrufmenge über alle 5 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 1036 Fahrzeuge (vgl. Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die Fahrzeuge werden im Los 1 über einen Zeitraum von 36 Monaten, in den Losen 2 bis 5 über 60 Monate geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf und ab Januar 2026 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
Kennung des Verfahrens : e92a5cf0-39af-41ea-b20c-d38ffe507f2f
Interne Kennung : 2025-11V-1-4
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMME
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 5
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 5

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : silber-verkehrsblaue Fahrzeuge Transporter für den Einsatz auf Bundesautobahnen (BAB)
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Interne Kennung : 01

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 1 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 15/05/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 22/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : silber-verkehrsblaue Fahrzeuge der Kompaktklasse (SUV)
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Interne Kennung : 02

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 1 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 15/05/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 22/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : neutrale Fahrzeuge der Kompaktklasse (SUV)
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Interne Kennung : 03

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 1 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 15/05/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 22/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (SUV)
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Interne Kennung : 04

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 1 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 15/05/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 22/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (Kombi)
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähig-keit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 30, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 45 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 60, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 76 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 300, maximal 750 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 505 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 150, maximal 450 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 223 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 178 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 5, maximal 40 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 30, maximal 150 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 5, maximal 60 Fahrzeuge
Interne Kennung : 05

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 1 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a) werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c) bewertet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 15/05/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 22/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A1554-47
Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 71123-020
Fax : +49 7112302-1099
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721926-0
Fax : +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 25cfd2d2-87c7-469b-a03a-e2fa1a42ceef - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/04/2025 10:21 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00232047-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 71/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/04/2025