Beschreibung
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Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch- beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten 3 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Ein vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn ? Das Projekt im Kontext von Bildung, Wissenschaft, Forschung oder vergleichbaren öffentlichen Institutionen durchgeführt wurde; UND -die Agentur im jeweiligen Projekt eine tragende Rolle innehatte (z. B. Konzeption, Umsetzung, Steuerung); UND -die Leistungen inhaltlich und strukturell im Wesentlichen den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung entsprechen; UND -die Ergebnisse anhand nachvollziehbarer und belegbarer Erfolge dargestellt werden können (z. B. mediale Platzierungen, Reichweiten, Positionierung von Expert:innen, Stakeholder- Resonanz) Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn sie belegen: 1. Nachweisliche Erfahrung mit der Positionierung von Expert:innen in relevanten medialen oder öffentlichen Kontexten (Personal Branding) UND Kenntnisse im Bereich Medienarbeit, insbesondere im Hinblick auf die journalistischen Anforderungen und Kommunikationsmechanismen in den Themenfeldern Bildung, Wissenschaft und Forschung 2. Nachweisliche Erfahrung im Bereich Wissenschafts- und Hochschulkommunikation (z.B. Projekte mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Wissenschaftler:innen, wissenschaftsnahe Organisationen) UND Kenntnisse im Bereich Medienarbeit, insbesondere im Hinblick auf die journalistischen Anforderungen und Kommunikationsmechanismen in den Themenfeldern Bildung, Wissenschaft und Forschung Es sind mindestens vier Referenzen einzureichen, wovon jeweils zwei die Erbringung mindestens einer der unter 1. und 2. benannten Referenzleistungen nachweisen müssen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.