Zusätzliche Informationen
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Im Rahmen der Ausschreibung dient ein auszufüllender Fragenkatalog der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter – im Folgenden „Fragenkatalog“ genannt. Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen – insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage „Nachweis Unternehmensreferenzen“ sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Die Mindestanforderungen im Einzelnen 1. Bietergemeinschaften müssenzwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben: Der Auftrag soll in Formeiner Bietergemeinschaft erbracht werden. JA (durch Ankreuzen) Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft( im Fragenkatalog zu benennen) erklärt hiermit, dass 1 .dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diesegegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zuvertreten. 2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. 3. alleMitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. 4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sichvorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkungvorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einerwettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar. Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaftsichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungenerfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung denInhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen.Bietergemeinschaften müssen diese Erklärungen zwingend bereits mit dem Angebot einreichen. Im Anhang sind die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft vollständig aufzuführen und Angaben zu ihnen zu machen. Andernfalls wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. 2. Ziffer 1.4 Fragenkatalog:Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz vonUnterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, istder Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen. Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die inAnhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung derBestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen fürden betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden. Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zuUnterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlagals erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung derAuftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer. 3. Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer1.5 Fragenkatalog) : Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unternehmens für dieEignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruchzu nehmen (Eignungsleihe)? "JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen) Falls die Frage mit "JA" beantwortet wird, sind ggf.Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" zu machen sowie das Dokument "VerpflichtungserklärungEignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege derEignungsleihe in Anspruch genommen werden. Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielleLeistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege derEignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für dieAuftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführungzur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihendenUnternehmens legt der Bieter in diesem Fall entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist dieVerpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsver-leiher) mit dem Angebot einzureichen.