Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsleistungen an einen internen Betreiber gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim vergibt gemäß Beschluss des Kreistages vom 17.12.2024 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Kraftfahrzeugen (Bussen) im Linienverkehr nach § 42 PBefG einschließlich Verkehre nach § 44 PBefG auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim und in das Gebiet …

CPV: 60112000 Public road transport services
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Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsleistungen an einen internen Betreiber gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
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Landkreis Ludwigslust-Parchim
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1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Ludwigslust-Parchim
Rechtsform der zuständigen Behörde : Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsleistungen an einen internen Betreiber gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Beschreibung : Der Landkreis Ludwigslust-Parchim vergibt gemäß Beschluss des Kreistages vom 17.12.2024 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Kraftfahrzeugen (Bussen) im Linienverkehr nach § 42 PBefG einschließlich Verkehre nach § 44 PBefG auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim und in das Gebiet anderer Behörden abgehender Linien. Der Landkreis beabsichtigt, dem internen Betreiber nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ausschließliche Rechte zu gewähren. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt, die nachstehend beschriebenen Verkehrsleistungen als Gesamtleistung in einem Linienbündel an die kommunale Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis) als internen Betreiber zu vergeben. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus dem Regionalen Nahverkehrsplan Westmecklenburg Teil B: Landkreis Ludwigslust-Parchim, insbesondere aus den Kapiteln 4 „Integrierter Bedienungsstandard“ und 5 „Netz- und Angebotskonzeption“ mit der Angabe der Linien, Vorgaben zu Angebots- und Netzgestaltung, Linienwegen, Bedienungshäufigkeiten und Bedienungszeiträumen, Gestaltung der flexiblen Bedienformen und zu Fahrplänen und ihrer Abstimmung sowie Qualitätsstandards aus dem Kapitel 6. Der Nahverkehrsplan steht zum Download unter https://www.kreis-lup.de/output/download.php?fid=3378.14119.1.PDF bereit. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH mit Verkehrsleistungen direkt zu beauftragen, die dem heutigen Fahrplanangebot entsprechen. Die Schülerbeförderung ist im Wesentlichen in das Linienverkehrsangebot integriert. Künftig sollen nur Änderungen auf Initiative des Aufgabenträgers bzw. mit dessen Zustimmung zulässig sein, soweit diese den genannten Vorgaben des Nahverkehrsplanes entsprechen und – abgesehen von unwesentlichen Änderungen – zu einer Verbesserung des Verkehrsangebotes führen. Der heutige Fahrplan der von der Direktvergabe betroffenen Verkehrsleistungen steht zum Download unter https://www.kreis-lup.de/output/download.php?fid=3378.14129.1.ZIP bereit. Es sind die zurzeit gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen anzuwenden. Eine Erhöhung der Fahrscheinentgelte zur Anpassung an die Inflationsrate bzw. die Anwendung eines anderen Tarifmodells bedarf der Zustimmung des Landkreises als Aufgabenträger für den ÖPNV. Die heutigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen stehen zum Download unter https://www.kreis-lup.de/output/download.php?fid=3378.14127.1.ZIP bereit. Es ist in den Verkehren, die die im Nahverkehrsplan definierten Haupt- und Nebenachsen bedienen, zu gewährleisten, dass in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen barrierefrei befördert werden können. In den übrigen Verkehren ist eine solche Beförderung unter Beachtung der Beförderungsbedingungen zu gewährleisten. Zur Fahrgastinformation, Aufnahme und Disposition von Fahrtwünschen nach flexibler Bedienung soll die Einrichtung einer Mobilitätszentrale erfolgen, die 24/7 telefonisch erreichbar ist. Es ist ein zentrales Auskunftssystem im Internet vorzuhalten. Dieses muss Informationen über Liniennetz, Fahrpläne, Tarif- und Beförderungsbedingungen und Echtzeitinformationen enthalten und die Buchung von flexiblen Bedienformen und den Kauf von Fahrausweisen ermöglichen. Es ist eine digitale Weitergabe der Daten, ggf. in Echtzeit, an die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH bzw. deren Dienstleister vorzunehmen. Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH wird im Rahmen der Direktvergabe der Verkehrsleistungen durch den Landkreis als Auftraggeber verpflichtet, ihre bei der vertragsgegenständlichen Ausführung dieser Leistung Beschäftigten nach den Vorgaben des Spartentarifvertrages für den ÖPNV Mecklenburg-Vorpommern (TV-N M-V) in der jeweils geltenden Fassung bzw. nach den Vorgaben einer Anwendungsvereinbarung zum TV-N zwischen dem Unternehmen und der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gewerkschaft (ver.di) zu entlohnen. Nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG sind diese Anforderungen auch bei konkurrierenden eigenwirtschaftlichen Anträgen zu beachten, die innerhalb der Frist von § 12 Abs. 6 PBefG gestellt werden können (drei Monate nach der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung).
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen : Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen werden folgende Hinweise gegeben: 1. Gegenstand der vorliegenden Vorinformation ist eine Direktvergabe an einen internen Betreiber nach Art. 5Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007. 2. Mit der vorliegenden Vorinformation kommt der Auftraggeber seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Satz 3 und 4 PBefG nach. 3. Unter Bezugnahme auf § 12 Abs. 6 i. V. m. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen ist. Zuständige Genehmigungsbehörde ist nach derzeitiger Rechtslage das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, Blücherstraße 1, 18055 Rostock. Verspätete Anträge kann die Genehmigungsbehörde nur im Einvernehmen mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als Aufgabenträger zulassen (§ 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG). 4. Auf die Definition der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen in § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG, zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 4 G v. 11.4.2024 I Nr. 119 wird hingewiesen. 5. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt nicht, für die Zeit ab 01.11.2026 eine allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 oder 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu erlassen. Die Finanzierung eigenwirtschaftlicher Verkehre muss daher ohne Ausgleichsleistungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim erfolgen. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung beschriebenen Anforderungen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Satz 2 bis 6 PBefG im Genehmigungsverfahren über eigenwirtschaftliche Anträge zu beachten sind. Nach § 13 Abs. 2a PBefG ist die Genehmigung zu versagen, wenn ein in der Frist nach § 12 Abs. 6 PBefG gestellter Antrag die in der Vorabbekanntmachung beschriebenen Anforderungen nicht erfüllt oder sich nur auf Teilleistungen bezieht, es sei denn, der Landkreis Ludwigslust-Parchim erteilt gegenüber der Genehmigungsbehörde sein Einvernehmen zu den beantragten Abweichungen. Nach § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG ist die Genehmigung zu erteilen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen verbindlich zugesicherte Verkehr mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nur unwesentlich abweicht. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 13 Abs. 2a Satz 4 bis 6 PBefG. 7. Nach § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG unterliegt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art.5 Abs. 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 der Nachprüfung nach dem 2. und 3. Abschnitt des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. 8. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass das Formular „Vorabinformation“ ausschließlich elektronisch ausgefüllt und nicht verändert werden kann. Unklarheiten beruhen möglicherweise auf diesem Umstand. Für Rückfragen und Auskünfte steht die unter I.1) benannte Kontaktstelle zur Verfügung. 9. Sollten sich die im Rahmen dieser Bekanntmachung bekannt gegebenen Umstände und Anforderungen ändern, wird der Landkreis Ludwigslust-Parchim gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlichen.
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Verkehrsleistungen als Gesamtleistung in einem Linienbündel
Beschreibung : Siehe Beschreibung (BT-24-Procedure).

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Putlitzer Straße 25
Stadt : Parchim
Postleitzahl : 19370
Land, Gliederung (NUTS) : Ludwigslust-Parchim ( DE80O )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erbringung der Dienstleistung im Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie in angrenzenden Gebieten (Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Rostock, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Prignitz, Landkreis Lüneburg, Kreis Herzogtum Lauenburg und Landeshauptstadt Schwerin).

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2036

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Ludwigslust-Parchim -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Ludwigslust-Parchim
Registrierungsnummer : t: +4938717226003
Abteilung : Fachdienst Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Postanschrift : Putlitzer Straße 25
Stadt : Parchim
Postleitzahl : 19370
Land, Gliederung (NUTS) : Ludwigslust-Parchim ( DE80O )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Gundolf Landsberg
Telefon : +4938717226003
Fax : +493871722776077
Internetadresse : https://www.kreis-lup.de
Profil des Erwerbers : https://www.kreis-lup.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 98dc5945-c801-45f2-bd43-65ccfeb337fb - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/04/2025 07:45 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00251010-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 76/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/04/2025