Zentrale Elemente des Verfahrens
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Die Stadt Wunstorf ist eine niedersächsische Stadt mit ca. 42.000 Einwohnern. Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag für Teile die Ortsteile Blumenau, Bokeloh, Idensen, Klein Heidorn (ohne Gemarkung Großenheidorn), Luthe (teilweise), Mesmerode und Wunstorf endet mit Ablauf des 31.12.2026. Derzeitige Konzessionsnehmerin und Eigentümerin der Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet ist die Avacon Wasser GmbH. Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet (siehe vorgenannte Ortsteile) liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Einwohnerzahl (Stand 01.01.2024): 25.669 Personen Länge der Verteilnetzleitungen (Stand 01.01.2024): 150 km Länge der Hausanschlussleitungen (Stand 01.01.2024): 112 km Anzahl der Wasserzähler, inkl. Großwasser- und Verbundzähler (Stand 01.03.2024): 7.113 Bei den vorstehenden Informationen handelt es sich - mit Ausnahme der Einwohnerzahl - um Angaben des Netzbetreibers. Die der öffentlichen Wasserversorgung dienenden Leitungen und Anlagen stehen im Eigentum des derzeitigen Konzessionärs. Der Konzessionsvertrag enthält lediglich eine Verhandlungsklausel bzgl. des Verbleibs der Wasserversorgungsanlagen nach Auslaufen des Vertrages Es obliegt daher den Interessenten, zu klären, ob und wie sie in den Besitz der Wasserversorgungsanlagen gelangen, um die Leistungsverpflichtungen aus dem neu abzuschließenden Wasser-Konzessionsvertrag erfüllen zu können. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Interessenbekundungen schriftlich bei der Stadt Wunstorf, z. Hd. Herrn Andreas Saars, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, einzureichen. Die schriftliche Interessenbekundung ist in einem verschlossenen und mit „Wasserkonzessionsvertrag Stadt Wunstorf“ gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Eine Abgabe von Interessenbekundungen per E-Mail oder per Fax ist nicht ausreichend. Interessenbekundungen, die nicht in Schriftform oder nach Fristablauf bei der Stadt eingehen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Stadt. Informationen zum Wasserversorgungsnetz und weitere Netzdaten werden den Interessenten nach vorheriger Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung im weiteren Verfahren zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung kann schriftlich innerhalb der Interessenbekundungsfrist bei der vorbenannten Kontaktstelle angefordert werden. Auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen finden die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, und UVgO keine Anwendung. Die Vorschriften des EnWG finden nur insoweit Anwendung, wie dies durch das Gesetz selbst bestimmt wird. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aus Sicht der Stadt besteht insbesondere keine Binnenmarktrelevanz.