Beschreibung
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1) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt: a) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. - Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR netto pro Jahr b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, c) Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. 2) Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 3) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (zzgl. MwSt.) wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Nachweis aus dem Wettbewerbsregister anfordern. 1) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt: a) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. - Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR netto pro Jahr b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, c) Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. 2) Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 3) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (zzgl. MwSt.) wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Nachweis aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt. - Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. 2) Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalender