Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
:
Unternehmen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn: - Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 AEntG, nach § 98 c) AufenthG, nach § 19 Abs. 1 MiLoG oder nach § 1 SchwarzArbG vorliegen oder - sie einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES DER EU haben oder - Ausschlussgründe nach den §§ 123 bis 126 GWB vorliegen (siehe nachfolgende Punkte). Das Nichtvorliegen der o.g. und nachfolgenden Ausschlussgründe ist mittels Eigenerklärungen (siehe Vordrucke Vergabeunterlagen) zu bestätigen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Betrugsbekämpfung
:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Korruption
:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Entrichtung von Steuern
:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Vergleichsverfahren
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB