Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Potsdam (Los 1) und im Wohnungsverbund Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2)

1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des …

CPV: 85300000 Services d'action sociale et services connexes, 85320000 Services sociaux, 98000000 Autres services communautaires, sociaux et personnels, 98341000 Services d'hébergement, 98341100 Services de gestion de l'hébergement
Délai:
9 décembre 2025 09:00
Type de délai:
Soumission d'offres
Lieu d'exécution:
Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Potsdam (Los 1) und im Wohnungsverbund Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2)
Service d'adjudication:
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Numéro d'adjudication:
OV-L-391-258-25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Potsdam (Los 1) und im Wohnungsverbund Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2)
Beschreibung : 1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Groß Glienicker Heide 9 - 11 in 14476 Potsdam (Los 1) und am Standort Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2, im Folgenden Wohnungsverbund) ab dem 01.03.2026 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine vollständige und verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der Auftragnehmer ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der Landeshauptstadt Potsdam binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal be-setzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der Auftragnehmer hat der Landeshauptstadt Potsdam auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicher-heitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.
Kennung des Verfahrens : 5a9a040a-36d3-4690-8df5-3e55a9fdedcc
Interne Kennung : OV-L-391-258-25
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : Besichtigungen: Es besteht die Möglichkeit, eine exemplarische Wohneinheit, die dem Mindeststandard gem. Durchführungsverordnung zum LAufnGDV entspricht, zu besichtigen. Mit der Begehung kann Kenntnis zum Zustand des Gebäudes und der Räumlichkeiten sowie der Ausstattung in den nachfolgend aufgeführten Gemeinschaftsunterkünften erlangt werden. 1. Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Pdm (Los 1) 2. Wohnungsverbund Gluckstr. 64/66, 14480 Pdm (Los 2) Sofern Sie Interesse an einer Besichtigung haben, ist eine schriftliche Anmeldung über den Vergabemarktplatz Brandenburg notwendig. Sie erhalten dann ein Zeitfenster für eine Besichtigung. Die Besichtigungstermine für beide Lose sind für Mittwoch, den 5. Nov. 2025 und Donnerstag, den 6. Nov. 2025, vorgesehen. Änderungen bleiben vorbehalten. Seitens der Bietenden sollten möglichst nicht mehr als 2 Personen an der Besichtigung teilnehmen. Zuschlagslimitierung & Losverfahren: Das Angebot eines Bieters kann sich auf beide oder auch nur ein Los erstrecken. Die Zuschlagszahl je Bieter ist auf ein Los beschränkt. Geht aus der Wertung hervor, dass bei beiden Losen jeweils unterschiedliche Bieter das wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben, erfolgt die Zuschlagserteilung in numerisch aufsteigender Reihenfolge, beginnend mit Los 1. Hat hingegen ein Bieter in beiden Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben und würde dadurch die zulässige Höchstzahl von einem Los überschreiten, erfolgt die Ermittlung des Loses, für das der Zuschlag erteilt wird, nach folgender Regelung: Zunächst wird der Zuschlag für dasjenige Los erteilt, bei dem die Differenz der Gesamtleistungspunktzahl (vgl. Erläuterungen in den Bewertungsmatrizen zu Losen) zwischen dem erst- und zweitplatzierten Angebot am höchsten ist. Der Bieter, der hierfür den Zuschlag erhält, wird für das andere Los nicht weiter berücksichtigt. Dieses Los wird stattdessen dem nächstplatzierten Bieter im Ranking gemäß den Zuschlagskriterien zugewiesen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98341000 Unterbringung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98341100 Verwaltung von Unterkünften

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Potsdam
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Für Los 1 ist der Erfüllungsort die Gemeinschaftsunterkunft in der Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Potsdam. Für Los 2 ist der Erfüllungsort der Wohnungsverbund in der Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHCWK# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 1

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Betrug : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Korruption : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Zahlungsunfähigkeit : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11
Beschreibung : 3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam (im Folgenden Unterkunft genannt). Die Landeshauptstadt Potsdam stellt die Unterkunft dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Einrichtung an den Betreiber die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhält-nisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlas-sung der Mieträume verpflichtet: a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohner*innen mit der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken. b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunreinigungen durch den Betrieb der Unterkunft selbst zu beseitigen. c) Ausführung von Kleinstreparaturen und Renovierungsarbeiten auf eigene Kosten, d) Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung einer Brandschutzordnung, e) Durchsetzung und Kontrolle der Hausordnung, insbesondere des Verbots des Rauchens im Gebäude sowie des Verbots der Haltung von Tieren im Gebäude. Bei der Gemeinschaftsunterkunft Glienicker Heide 9-11 in 14476 Potsdam, handelt es sich um ein 3-geschossiges Gebäude in Randlage zur Unterbringung von bis zu 145 Personen. Die Unterkunft besteht aus dem Gebäudeteil D des ehemaligen Kasernengebäudes. Die Unterbringung erfolgt in großen Mehrbettzimmern. Auf jedem Flur stehen nach Geschlech-tern getrennte, gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume sowie Gemeinschaftsküchen zur Verfügung. Im Erdgeschoss stehen zudem ein Büroraum für den Betreiber, zwei Gemein-schaftsräume sowie ein Waschmaschinenraum zur Verfügung. Im 1. Obergeschoss wurde ein Kranken-/Isolierzimmer eingerichtet. Die Unterkunft kann ca. 1.000 m2 Innenhoffläche nutzen und verfügt straßenseitig über ein ca. 10 Meter breites Außengelände. Im Innenhof befinden sich auch Spielgeräte. Die Unterkunft ist seit 2017 in Betrieb. Aktuell sind in der Einrichtung 100 Personen aus dem afrikanischen und arabischen Raum sowie der russischen Föderation untergebracht. In den Mehrbettzimmern sind sowohl männliche Einzelpersonen als auch Familienverbände unter-gebracht. Aktuell 38 Bewohnerinnen und Bewohner sind minderjährig. Die Gesamtnutzfläche der Unterkunft beträgt ca. 2.480 m2. Die Unterkunft verfügt über 4 Küchen mit insgesamt 15 Herden. Die Einrichtung ist nicht barrierefrei und verfügt nicht über Aufzüge. Die Gesamtglasfläche der Außenfenster beträgt ca. 100 m2 (Angabe ohne Ge-währ). In der Einrichtung hat der bisherige Betreiber ein WLAN-Netzwerk zur Internetversor-gung der Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet. Die Raumaufteilung ist der Anlage C zu dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anlage C nur der Veranschaulichung der räumlichen Aufteilung gilt. Die Angaben zur Bettenanzahl entsprechen nicht dem aktuellen Stand. Auch die Darstellung der Sanitärräume entspricht nicht dem aktuellen Stand und dient nur der flächenbezogenen Veranschaulichung. Alle weiteren Ausstattungsmerkmale (insbesondere das Mobiliar sowie Besteck und Geschirr in den Küchen) entsprechen dem gesetzlich vorgegebenem Mindeststandard gemäß LAufnG i. V. m. LAufnGDV. Die Bieter haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zu-stand des Gebäudes und der Räumlichkeiten sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschma-schinen, etc. einzuholen. Es ist einzukalkulieren, dass zwar der Mindeststandard gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird, dass aber z.B. die Möbel unterschiedlich stark abgenutzt sind. Die Unterkunft wird frei von Schädlings- und Schimmelbefall übergeben. Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) einen Vertrag zur laufenden Begehung der Unterkunft durch einen Hausmeisterservice sowie zur allgemeinen Instandhaltung und Instandsetzung abgeschlossen und trägt die damit zusammenhängenden Kosten. Dem KIS und seinen Beauftragten ist Zugang zu den Räumlichkeiten der Unterkunft zu gewähren. Die Landeshauptstadt Potsdam behält sich vor, die Kosten der Beseitigung mutwilliger Zerstörungen und Beschädigungen dem Betreiber in Rechnung zu stellen. Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen sowie Kleinstreparaturen wie bspw. der Austausch von Betriebsmitteln (Beleuchtungsmittel etc.) sowie die Überprüfung sämtlicher orts-veränderlichen elektrischen Geräte im Haus gemäß DGUV Vorschrift 3 liegen generell in der Durchführungs- und Kostenverantwortung des Betreibers. Die Wartung der Sicherheits- und Brandschutztechnik (Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandmeldeanlage) wird vom Auftraggeber auf eigene Kosten durchgeführt. Die Brandmeldeanlage ist nicht auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98341000 Unterbringung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98341100 Verwaltung von Unterkünften

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Potsdam
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Standort der Gemeinschaftsunterkunft: Groß Glienicker Heide 9 - 11 14476 Potsdam

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit : 29/02/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die nachfolgende Erläuterung zur Auftragsverlängerung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr. Die Optionen sind spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind folgende weitere Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Eine vergleichbare Leistung liegt vor, - wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst und - ein Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht wurde. Die Referenz muss mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine beinhalten: - "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und - "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze). Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert ca. (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer): Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein mindestens 12-monatiger Leistungszeitraum nachgewiesen werden kann und die erbrachten Leistungen mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kriterium : Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung : Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU, Erklärung gilt losübergreifend) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4, Erklärung gilt losübergreifend).
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EUR netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Hinweis: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) festgelegt. Bieter, die diesen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Die nachfolgende Erläuterung zur Preiswertung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsqualität (Bieterkonzept)
Beschreibung : Mit dem Angebot können über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 hinausgehende Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes (je Los) eingereicht werden. Die Landeshauptstadt Potsdam hat dafür in den Bewertungsmatrizen (gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2) folgende relevante Ziele definiert: 2.1 Anteil an Fachkräfte in der unterbringungsnahen Migrationsarbeit (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.2 Reflexionsmöglichkeiten für das Personal der unterbringungsnahen Migrationsarbeit (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.3 Tarifliche Bindung der Auftragnehmer (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.4 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.5 Auszugsberechtigte Haushalte (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.6 Unterstützung der Bewohnerschaft bei der Arbeitssuche (Gewichtungsfaktor: 0,03) 2.7 Häufigeres Angebot einer Hausaufgabenhilfe in der Einrichtung (Gewichtungsfaktor: 0,03) 2.8 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit beim Arbeitnehmer (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.9 Konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationsarbeit (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.10 Integration des Auftragnehmers in Netzwerke der Potsdamer Behörden-, Träger- und sonstigen Angebotslandschaft (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.11 Unterstützung des Erlernens der deutschen Sprache für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,04) 2.12 Einsatz von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Betreuung und Integration der untergebrachten Personen (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.13 Zeitnahe und lagegerechte Bearbeitung von Notfällen in der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,15) Im Weiteren wird für die detaillierten Ausführungen u. a. zu den erwarteten Erklärungen im Qualitätskonzept, den Wertungskriterien und den Erläuterungen zur Wertung auf die Bewertungsmatrizen für das Los 1 und Los 2 verwiesen. Die nachfolgende Erläuterung zur Wertung der Leistungsqualität (Bieterkonzept) gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Sofern die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept nach den in der Bewertungsmatrix benannten Zielen strukturiert sind und eine Bewertung entsprechend der dort genannten Wertungskriterien ermöglichen, können die Bieter gewichtete Wertungspunkte entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix erhalten. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/12/2025 23:59 +01:00
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/12/2025 09:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für Nachunternehmer (Formular 5.4, gilt losübergreifend) (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge und Vergaben - Betreibervertrag zum Los 1 und Los 2
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Wohnungsverbund Gluckstraße 64/66
Beschreibung : 3. Beschreibung des Wohnungsverbundes Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Gluckstraße 64/66 in 14480 Potsdam (Anlage C - Übersicht Gluckstraße 64/66). An diesem Standort hat die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ein Mehrfamilienhaus mit 21 Wohnungen von der städtischen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH langfristig angemietet. 15 der Wohnungen gehören derzeit zum Wohnungsverbund (davon 1 Bürowohnung), in den 6 weiteren Wohnungen bringt die LHP derzeit wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte unter. Die LHP behält sich vor, Wohnungen im Haus unter Einhaltung der mit dem Auftragnehmer (AN) vereinbarten maximalen Kapazität zum Wohnungsverbund hinzuzufügen oder aus dem Wohnungsverbund zu entnehmen. Das 4-geschossige Gebäude des Wohnungsverbundes wurde 2024 fertiggestellt und wird seitdem durch die LHP zur Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie zur Unterbringung wohnungsloser bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen genutzt. Zum Gebäude gehört ein ca. 500 m2 großes Außengelände, dass für die Zwecke des Wohnungsverbundes genutzt werden kann. Die Pflege der Außenanlagen mit Ausnahme von genehmigten Anpflanzungen des Betreibers obliegt dem Vermieter. Auf dem Grundstück befinden sich ein kleiner Spielplatz und 4 PKW-Stellplätze, die die LHP zusammen mit dem Objekt angemietet hat. Die Verwaltung der Stellplätze obliegt dem Betreiber. Das Grundstück ist nach zwei Seiten (Norden und Westen) eingezäunt. Das Gebäude ist nicht unterkellert und als kompakter, quaderförmiger Bau mit 4 Vollgeschossen (Erdgeschoss und 3 Obergeschosse) ausgeführt. Im Erdgeschoss befinden sich Fahrradabstellräume. Die Wohnungen werden über zwei Treppenaufgänge mit je einem Aufzug erschlossen und sind barrierearm. Das Gebäude umfasst 5 Ein-Zimmer-Wohnungen, 1 Zwei-Zimmer-Wohnung (Trägerbüro im EG der Hausnr. 66), 4 Drei-Zimmer-Wohnungen, 5 Vier-Zimmer-Wohnungen, 4 Fünf-Zimmer-Wohnungen und 2 Sechs-Zimmer-Wohnungen. 4 Ein-Zimmer-Wohnungen und 2 Drei-Zimmer-Wohnungen werden derzeit für die Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte genutzt. Alle Wohnungen wurden 2024 mit Betten, Tischen, Schränken und Stühlen gemäß der jeweiligen Kapazität ausgestattet. Jede Wohnung ist mit einer Küche einschließlich eines funktionsfähigen E-Herdes und ausreichender Kühlkapazitäten ausgestattet. Alle Drei-, Vier-, Fünf- und Sechs-Zimmer-Wohnungen sind mit elektrischen Wäschetrocknern ausgestattet. Vor dem Haus steht eine Briefkastenanlage mit einem Fach pro Wohnung. Eine Brandmeldeanlage ist nicht verbaut. Die Wohnungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Der Vermieter ist auch für die Reinigung des Treppenhauses und den Winterdienst verantwortlich und hat hierfür eine wöchentliche Reinigung beauftragt. Weiterhin ist der Vermieter für die Wartung der Rauchwarnmelder und der Filter in den Belüftungsanlagen verantwortlich und beauftragt hierfür jährliche Wartungen. Der AN ist zur guten Zusammenarbeit mit dem Vermieter verpflichtet und unterstützt die LHP bei der Wahrnehmung ihrer Mieterpflichten. Die LHP stellt dem AN den Wohnungsverbund mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Der AN trägt die Kosten der durch ihn beauftragten Internet- und Telefonanschlüsse sowie der zugehörigen Technik (Modems, Router und Endgeräte). Dem AN werden bei der Übergabe des Objektes die Schlüssel für die Bereiche des Wohnungsverbundes übergeben, wobei sich ein Teil der Schlüssel im Besitz der aktuellen Bewohnerschaft befindet. Zusätzlich benötigte Schlüssel (z.B. bei Verlust) können auf Kosten des Bestellers über die Landeshauptstadt Potsdam beschafft werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel, die sich im Besitz des Auftragnehmers befinden, an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der AN ist zur Übernahme folgender Pflichten im Rahmen der Überlassung der Räumlichkeiten des Wohnungsverbundes verpflichtet: a) Der AN hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen und der deutschen Bewohnerschaft sowie mit der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken. b) Der AN hat Verunreinigungen und Müll auf dem Grundstück der Unterkunft selbst zu beseitigen. c) Der AN hat den Müllplatz und die unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen frei von Müllablagerungen zu halten. d) Der AN ist für Prüfung allgemeinen Sauberkeit und Verkehrssicherheit in den Bereichen des Wohnungsverbundes zuständig und hat Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen oder dem Vermieter und der LHP schriftlich anzuzeigen. Alle weiteren Ausstattungsmerkmale (insbesondere das Mobiliar sowie Besteck und Geschirr in den Küchen) entsprechen dem gesetzlich vorgegebenem Mindeststandard gemäß der Anlage 3 zur LAufnGDV. Die Bieter haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Wohnungen und der anderen Räumlichkeiten des Wohnungsverbundes sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschmaschinen, etc. einzuholen, wobei der Zutritt zu den belegten Wohnungen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes durch die Nutzenden freiwillig gewährt wird und nicht garantiert werden kann. Es ist einzukalkulieren, dass zwar der Mindeststandard gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird, dass aber z.B. die Möbel unterschiedlich stark abgenutzt sind. Aufgrund der fluiden Nutzung der Wohnungen ist der Auftragnehmer für die Renovierung, die Instandhaltung und den Ersatz der Möbel, technischen Geräte und sonstigen notwendigen Ausstattung in allen 21 Wohnungen des Objektes Gluckstraße 64/66 verantwortlich. Näheres regelt diese Leistungsbeschreibung. Der Wohnungsverbund Gluckstraße 64/66 ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung mit 84 Personen, davon 54 Minderjährige belegt. Herkunftsländer der aktuellen Bewohnerschaft sind die Russische Föderation, Syrien, Afghanistan und verschiedene afrikanische Herkunftsländer. Zusätzlich sind im Objekt derzeit 10 wohnungslose deutsche Staatsangehörige untergebracht.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98341000 Unterbringung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98341100 Verwaltung von Unterkünften

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Potsdam
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Standort des Wohnungsverbundes: Gluckstraße 64/66 14480 Potsdam

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit : 29/02/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die nachfolgende Erläuterung zur Auftragsverlängerung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr. Die Optionen sind spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind folgende weitere Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Eine vergleichbare Leistung liegt vor, - wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst und - ein Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht wurde. Die Referenz muss mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine beinhalten: - "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und - "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze). Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert ca. (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer): Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein mindestens 12-monatiger Leistungszeitraum nachgewiesen werden kann und die erbrachten Leistungen mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Kriterium : Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung : Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU, Erklärung gilt losübergreifend) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4, Erklärung gilt losübergreifend).
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EUR netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Hinweis: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) festgelegt. Bieter, die diesen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Die nachfolgende Erläuterung zur Preiswertung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsqualität (Bieterkonzept)
Beschreibung : Mit dem Angebot können über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 hinausgehende Angaben zur Qualität der Leistungserbringung und zur Erbringung zusätzlicher Leistungen in Form eines Qualitätskonzeptes (je Los) eingereicht werden. Die Landeshauptstadt Potsdam hat dafür in den Bewertungsmatrizen (gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2) folgende relevante Ziele definiert: 2.1 Anteil an Fachkräfte in der unterbringungsnahen Migrationsarbeit (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.2 Reflexionsmöglichkeiten für das Personal der unterbringungsnahen Migrationsarbeit (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.3 Tarifliche Bindung der Auftragnehmer (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.4 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.5 Auszugsberechtigte Haushalte (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.6 Unterstützung der Bewohnerschaft bei der Arbeitssuche (Gewichtungsfaktor: 0,03) 2.7 Häufigeres Angebot einer Hausaufgabenhilfe in der Einrichtung (Gewichtungsfaktor: 0,03) 2.8 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit beim Arbeitnehmer (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.9 Konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationsarbeit (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.10 Integration des Auftragnehmers in Netzwerke der Potsdamer Behörden-, Träger- und sonstigen Angebotslandschaft (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.11 Unterstützung des Erlernens der deutschen Sprache für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,04) 2.12 Einsatz von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Betreuung und Integration der untergebrachten Personen (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.13 Zeitnahe und lagegerechte Bearbeitung von Notfällen in der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,15) Im Weiteren wird für die detaillierten Ausführungen u. a. zu den erwarteten Erklärungen im Qualitätskonzept, den Wertungskriterien und den Erläuterungen zur Wertung auf die Bewertungsmatrizen für das Los 1 und Los 2 verwiesen. Die nachfolgende Erläuterung zur Wertung der Leistungsqualität (Bieterkonzept) gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Sofern die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept nach den in der Bewertungsmatrix benannten Zielen strukturiert sind und eine Bewertung entsprechend der dort genannten Wertungskriterien ermöglichen, können die Bieter gewichtete Wertungspunkte entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix erhalten. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/12/2025 23:59 +01:00
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/12/2025 09:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für Nachunternehmer (Formular 5.4, gilt losübergreifend) (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge und Vergaben - Betreibervertrag zum Los 1 und Los 2
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Registrierungsnummer : 12-12992262150119-98
Postanschrift : Friedrich-Ebert-Str.79/81
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14469
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 331289-0
Internetadresse : https://www.potsdam.de/de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer : t:03318661719
Postanschrift : Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14473
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 331866-1610
Fax : +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 12f2eaad-b149-4b2c-a863-5a2d72ef6b3a - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/10/2025 13:35 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00707760-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 206/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/10/2025