Beschreibung
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Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, verfügen: • EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für erweiterte Mietsachschäden (mobile Einrichtung / kaufm. BGA), dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Tätigkeits-/ Bearbeitungsschäden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Obhutsschäden an beweglichen Sachen, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 3.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 3.000.000,00 für Umweltschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 für Schlüssel- und Codekartenverlust, dreifachfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft izu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist ein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.