1.1 Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung
:
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation - DADINA -
Rechtsform der zuständigen Behörde
:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung