Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB
Korruption
:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähigkeit
:
Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Bestehende Interessenkonflikte gemäß Vergaberichtlinie 2014/24/EU
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Bestehende Interessenkonflikte gemäß Vergaberichtlinie 2014/24/EU
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von Steuern
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bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),