Beschreibung
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Sicherheitsdienstleistungen für folgende Verwaltungsgebäude der Stadt Göttingen: - Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 – 4, 37083 Göttingen, - Weitwinkel (ehemaliges Telekomgebäude), Gebäudeteil C und D, Philipp-Reis-Str. 2a, 37075 Göttingen, - ehem. Gothaergebäude, Am Gothaer Platz 3, 37083 Göttingen. # Für diese Dienstleistung ist pro Objekt jeweils 1 Sicherheitskraft im Tagesdienst mit folgenden Einsatzzeiten vorgesehen: 1. Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, 2. Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, 3. Freitag von 08:00 Uhr 13:00 Uhr. # Tätigkeitsumfang: - Sicherheit für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen, - auf das Einhalten der Hausordnung hinwirken, - Durchsetzung von Hausverboten und Aussprechen von Platzverweisen, - Regelmäßige Rundgänge in den Objekten, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem, - Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt), - Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen, - Koordination, Ordnung und Aufsicht der Auszahlungen an Leistungsempfänger (aktuell einmal monatlich), - Unterstützung des Empfangspersonals z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc., - Auf direkte Anweisung der Auftraggeberin: Personenüberprüfung im Hausrechtsbereich - Bei Gefahr im Verzug sofortige Alarmierung der Polizei oder Feuerwehr - Melde- und Protokollierungspflichten: # Es sind wöchentliche Einsatzberichte und monatlich die Dokumentation des Wächterkontrollsystems einzureichen, # besondere Vorkommnisse sind per Schriftprotokoll spätestens am Folgetag zu melden, # besonders schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber Mitarbeiter*innen oder Besucher*innen sind der Auftraggeberin sofort zu melden. # Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jedes Objekt gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben. # Die Dienstanweisungen sind vom Auftragnehmer kostenfrei nach Vorgabe der Auftraggeberin zu erstellen und werden Bestandteil der Einzelverträge (vgl. Nr. 4. der Leistungsbeschreibung). # Neben diesen Einsatzorten beabsichtigt die Auftraggeberin den kurzfristigen/temporären Einsatz von Sicherheitsdiensten in Verwaltungsgebäuden aus diesem Vertrag abzudecken (siehe Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung). Bei der Kalkulation des Auftragswertes wurde diese Option mit 80 Stunden p. a. berücksichtigt. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der jeweiligen Lagen wurde diese Position nach besten Wissen geschätzt. Ein Anspruch auf Abnahme dieser Optionen besteht jedoch ausdrücklich nicht. # Sollte die aktuelle Sicherheitslage dies erfordern (z. B. spontane Kundgebungen oder Bedrohungslagen), beabsichtigt die Auftraggeberin in Absprache mit dem Auftragnehmer gegebenenfalls auch kurzfristig das Personal von einem Verwaltungsstandort abzuziehen und an einem anderen Verwaltungsstandort einzusetzen. Aufgrund der Erfahrungswerte in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass dieses Szenario maximal zweimal jährlich eintritt. # Es wird vorausgesetzt, dass insbes. die Verwaltungsstandorte durch dauerhaft gleichbleibendes Personal besetzt werden. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle müssen in solchen Zeiträumen durch anderes Personal vertreten werden. # Sollte ein Krankheitsausfall während der Einsatzzeiten erfolgen, so ist dieser umgehend an die Auftraggeberin zu melden. Zudem ist binnen zwei Stunden Ersatzpersonal am Einsatzort bereitzustellen. # Für die Bestreifung von Objekten muss ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung stehen, welches bei den Bestreifungen zur Anwendung kommen soll. Eine zusätzliche Vergütung für dieses System findet nicht statt; vielmehr ist der Einsatz in die Stundensätze einzukalkulieren. # Die Einsatzleitstelle des Auftragnehmers muss 24 Stunden erreichbar und mit Führungspersonal besetzt sein. # Sofern aufgrund einer kurzfristigen Lage oder Lageänderung zusätzliche Einzelaufträge für das Los 1 (vgl. Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin erteilt werden, ist eine Beauftragung auch per Telefon oder E-Mail möglich. # Die Auftraggeberin ist für den Fall der nicht rechtzeitigen, nicht sachgemäßen oder aus einem sonstigen Grunde unzureichenden oder nicht erbrachten Leistung des Auftragnehmers berechtigt, # den Vertrag durch einen Dritten auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers erfüllen zu lassen, # einen der Minderleistung entsprechenden Abzug von der Vergütung vorzunehmen. Die Minderung berechnet sich nach den ausgefallenen Arbeitsstunden. # Gesetzliche Ansprüche wie z. B. Schadensersatz bleiben unberührt.