Beschreibung
:
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1.) Erklärung zu mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar (in Art und Umfang) sind, mit folgenden Angaben: - Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Angabe der erbrachten Leistungen, Ausführungszeitraum, Auftragssumme Es sind nur Referenzen nachzuweisen, die nach dem 01.01.2022 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind. Die Referenzen müssen abgeschlossen, d.h. die Leistungen müssen vollständig erbracht worden sein. Ausnahmen bilden "Dauerreferenzen", d.h. Leistungen, die innerhalb laufender Verträge über mehrere Jahre erbracht werden. Dabei muss der Vertrag bereits mindestens ein Jahr (gerechnet bis zum Tag der Angebotsfrist) laufen. Der Nachweis kann mittels Formblatt "Erklärung zur Eignung" oder per Eigenerklärung erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung). Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben (z.B. mittels Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe"), in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem sind geplante Unterbeauftragungen im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihr Eignung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.