Beschreibung
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg zu planen und auszuführen. Nach der ersten Stufe dieses Vergabeverfahrens erhalten die Bieter, die zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert werden, die Aufgabe, skizzenhafte Lösungsideen zur Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms in ein zukunftsfähiges Konzept für den Neubau des Bürgerhauses Kannenberg auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück zu entwickeln. Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt. Die Kriterien, nach denen die skizzenhaften Lösungsideen bewertet werden, können im Detail der Infobroschüre entnommen werden. Zur Erarbeitung von skizzenhaften Lösungsideen erhält jede(r) Bieter/Bietergemeinschaft eine Vergütung von 5.000 € netto nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, sofern die geforderten skizzenhaften Lösungsideen fristgerecht vorgelegt wurden und den genannten Planungsparametern gerecht werden. Diese Vergütung wird für den Bieter, der den Zuschlag erhält, mit dem vertraglich vereinbarten Honorar verrechnet. Dem beiliegenden Raum- und Funktionsprogramm ist zu entnehmen, wie die Nutzung des Neubaus vorgesehen ist. In einer Vorabmaßnahme wird das bestehende Gebäude rückgebaut. Im Erdgeschoss des Bürgerhauses ist eine großzügige Öffnung zum Schulhof gewünscht, die eine Verbindung zur Außenfläche schafft. Der Schulhof ist in der Planung zu berücksichtigen und mitzugestalten. Vom Obergeschoss aus soll eine fußläufige Anbindung zur Mehrzweckhalle vorgesehen werden, die einen direkten Zugang zu den dortigen Einrichtungen ermöglicht. Beide Gebäudeebenen sollen barrierefrei erschlossen werden. Bei der neu zu entwickelnden Gebäudekonzeption auf dem Grundstück sind neben den baurechtlichen Randbedingungen die Freiflächengestaltung, die medientechnische Erschließung, eine barrierefreie Erschließung, die Anlieferung und Entsorgung, die Rettungswegsituation, Feuerwehr-zufahrt und -aufstellflächen sowie Parkflächen zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Grundschule der Gemeinde Nonnweiler – Dependance Primstal, die Schulturnhalle, die Mehrzweckhalle, das DRK. Möglicherweise entwickelt die Gemeinde Nonnweiler ein Nahwärmekonzept, welches auch für den Neubau des Bürgerhauses relevant sein könnte. Im Rahmen dieses Verfahrens ist zunächst von einer autarken Energieversorgung des Neubaus auszugehen. Weitere Informationen werden in den ersten Planungsphasen zur Verfügung stehen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Objektplanung Gebäude wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Optionale Leistungen) können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“, der Anlage "Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung" sowie dem Honorarformblatt entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.