Zusätzliche Informationen
:
1. Der Auftraggeber (AG) ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung angegebenen Link (siehe Auftragsunterlagen unter der URL https//Vergabekooperation.berlin) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt . Interessierten Unternehmen empfiehlt der AG bis zu ihrer Registrierung, täglich den vorgenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. (Der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet). 5. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin (unter vorgenanntem Link Vergabe) unter Angabe des Dokuments und der entsprechenden Ziffer, auf die sich die Frage bezieht, zu erfolgen. Hierfür ist das vom AG zur Verfügung gestellte Formular "Liste Bewerber-/ Bieterfragen" zu verwenden. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor dem genannten Einreichungstermin der Teilnahmeunterlagen an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/ Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. 7. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 8. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Formular "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 9. Bewerber/ Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 10. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Teilnahmeantrages - Eignung zur Berufsausübung" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 11. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Teilnahmeantrages" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft addiert. Für die Erfüllung der unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Teilnahmeantrages" genannten Mindestanforderungen an die "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" werden die Erklärungen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 12. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften "zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 13. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 14. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundenes Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Teilnahmeantrages" benannten Unterlagen für die eignungsleihgebenden anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vorzulegen, soweit die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Damit hat der Bewerber auch die Verpflichtungserklärung(en) des/der eignungsleihgebenden Unternehmen/s vorzulegen um die tatsächliche Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten des/der Dritten nachzuweisen. 15. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 16. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 17. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftrag-/ Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. 18. Der Teilnahmeantrag muss vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin in Textform eingereicht werden. 19. Erläuterung zum Ablauf: Der AG prüft die Teilnahmeanträge anhand der eingereichten Unterlagen gemäß der bekanntgemachten Eignungskriterien. Im Anschluss werden nur die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. 20. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auch auf das erste Angebot zu erteilen. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 16. bis 30.09.25 statt. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß den bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. 21. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).