Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hof

A. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 zur Verfahrensart (Ende des Absatzes) um eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) i.V.m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt. Soweit dort als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben …

CPV: 60112000 Services de transport routier public
Lieu d'exécution:
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hof
Service d'adjudication:
Stadt Hof
Numéro d'adjudication:

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Stadt Hof
Rechtsform der zuständigen Behörde : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hof
Beschreibung : A. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 zur Verfahrensart (Ende des Absatzes) um eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) i.V.m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt. Soweit dort als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Direktvergabe" technisch nicht möglich war. B. Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge: Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge haben nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG die unter Ziffer 5.1 beschriebenen Anforderungen zu erfüllen und können sich nur auf die Gesamtleistung "Liniennetz Stadtverkehr Hof" beziehen. Ein hiervon wesentlich abweichender eigenwirtschaftlicher Antrag ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zu versagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erbringung des Stadtverkehrs Hof bislang nicht kostendeckend möglich war, sodass die Verkehrsdienste aus Sicht der zuständigen Behörde (Ziffer 1.1) wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Glaubhaftmachung des dauerhaften eigenwirtschaftlichen Betriebs auch die verbindliche Zusicherung derjenigen Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG voraussetzt, die sich aus dem "Ergänzenden Dokument" ergeben. C. Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA) (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 – VII Verg 27/17). Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird ( https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html ). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform). Die zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Nordbayern. Ansprechpartner: Vergabekammer Nordbayern, Telefon +49 981/53-1277, Telefax +49 981/53- 1837 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de , Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/index.html , Hausanschrift: Promenade 27, 91522 Ansbach, Telefon +49 981/53-0 , Postanschrift: Postfach 6 06, 91511 Ansbach, Fax +49 981/53-1456
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hof
Beschreibung : Die Stadt Hof ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgabenträger für den ÖPNV und gemäß Art. 8 Abs. 3 BayÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Inhousevergabe eines öDA an die HofBus GmbH (HofBus). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C- 266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Die Inhousevergabe umfasst das Stadtliniennetz Hof als Linienbündel entsprechend Abschnitt B.I. im "Ergänzenden Dokument". Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzenden Dokument“ zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hof.de/rathaus-service/aktuelles/ausschreibungen zugänglich und abrufbar. Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) sind anzuwenden. Die aktuell geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VGN sind unter dem nachfolgenden Link einsehbar: https://www.vgn.de/regelungen/ Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 01.01.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.12.2036. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Der öDA umfasst das Liniennetz Stadtverkehr Hof als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Es ist beabsichtigt, der HofBus für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z.B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hof. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeugmanagement, zum Beschwerdemanagement und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Nach dem derzeitigen Planungsstand können mittelfristig insbesondere die geplante Verlegung des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) zum Hauptbahnhof sowie die anstehende Bewertung des aktuellen Busliniennetzes im Rahmen des Mobilitätsplans der Stadt Hof zu größeren Änderungen der Verkehrsleistung während der Laufzeit des öDA führen. Zudem existieren Überlegungen, dass die Stadt Hof mit dem Landkreis Hof in Angelegenheiten des ÖPNV im Rahmen eines künftigen gemeinsamen Zweckverbandes kooperiert. Für diesen Fall wird der öDA Erweiterungsmöglichkeiten enthalten, damit auch Linien über die Stadtgrenzen hinaus bedient werden können. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die HofBus ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20 - 30 % (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 - Verg 26/7 und VII-Verg 2/19).

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hof, Kreisfreie Stadt ( DE244 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2036

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Vergabekammer Nordbayern

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Hof
Registrierungsnummer : 09464000-Stadt Hof- 96
Stadt : Hof
Postleitzahl : 95028
Land, Gliederung (NUTS) : Hof, Kreisfreie Stadt ( DE244 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 92818151110
Fax : +49 92818151199
Internetadresse : https://www.hof.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002-61
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : eaf7402d-2787-4705-9043-dd5dba936037 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/07/2025 09:52 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00486868-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 141/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/07/2025