Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings in der atlantischen u. der kontinentalen biographischen Region Nds. für den gesamten Zeitraum der nächsten 6 Jahre

Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung …

CPV: 90711500 Surveillance de l'environnement autre que pour la construction
Lieu d'exécution:
Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings in der atlantischen u. der kontinentalen biographischen Region Nds. für den gesamten Zeitraum der nächsten 6 Jahre
Service d'adjudication:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Numéro d'adjudication:
0144-DLG/2024-03.234

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings in der atlantischen u. der kontinentalen biographischen Region Nds. für den gesamten Zeitraum der nächsten 6 Jahre
Beschreibung : Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens : a82716dc-b19e-4a2b-b79a-59174b61cf2e
Interne Kennung : 0144-DLG/2024-03.234
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Göttinger Chaussee 76 A
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30453
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort ist NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim (Hannover), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover.

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR5B4
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 1
Beschreibung : Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Das Los 1 umfasst folgende Gebiete: Eime, Großgoltern, Kolenfeld, Nordstemmen, Pattensen, Pattensen 2 Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 15/10/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung : Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 2
Beschreibung : Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Das Los 2 umfasst folgende Gebiete: Reppner, Klein Förste, Nettlingen, Oedelum, Algermissen, Einum Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 15/10/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung : Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 3
Beschreibung : Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Das Los 3 umfasst folgende Gebiete: Vechelde, Atzum, Lamme, Beinum, Halchter, Evessen Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 15/10/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung : Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 4
Beschreibung : Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Das Los 4 umfasst folgende Gebiete: Gevensleben, Göttingen, Vienenburg, Heißum, Hornburg Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 15/10/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung : Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V.
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Vertrag Los 1 - 4
Datum der Auswahl des Gewinners : 23/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 24/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V.
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Vertrag Los 1 - 4
Datum der Auswahl des Gewinners : 23/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 24/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V.
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Vertrag Los 1 - 4
Datum der Auswahl des Gewinners : 23/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 24/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V.
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Vertrag Los 1 - 4
Datum der Auswahl des Gewinners : 23/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 24/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Registrierungsnummer : 03-0293800000-51
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30453
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 0511 89848 102
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153308
Fax : +49 4131152943
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : f:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153308
Fax : +49 4131152943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : VR 201210
Postanschrift : August-Söding-Str. 8
Stadt : Harsum
Postleitzahl : 31177
Land, Gliederung (NUTS) : Hildesheim ( DE925 )
Land : Deutschland
Telefon : 017683905575
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 7e3d7ffa-2341-405d-8eaa-c1becf8b12bd - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/03/2025 07:20 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00191009-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 59/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/03/2025