Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus GWB §123 (zwingend) und §124 (fakultativ) bzw. VOB/A §6e EU, sofern keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß GWB §125 bzw. VOB/A §6f EU nachgewiesen werden. Soweit nicht anders gefordert, können nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. Eignungsleiher/Nachunternehmer entsprechende vorläufige Eigenerklärungen im Formblatt „Eignungserklärung“ vornehmen. Eine Überprüfung zu ggf. vorliegenden Verfehlungen wird über das Gewerbezentral- bzw. Wettbewerbsregister vorgenommen. Sollten Verfehlungen vorliegen oder eingetragen sein, müssen ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden. GLEICHES GILT FÜR ALLE NACHGENANNTEN AUSSCHLUSSKRITERIEN.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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