Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Konkurs
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Über das Vermögen des Unternehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Der Unternehmer befindet sich in Liquidation oder hat seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür, dass der Unternehmer mit anderen Unternehmern für den öffentlichen Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen hat, die gegen die guten Sitten verstoßen, oder mit anderen Unternehmern Abreden getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbes abzielen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Der Unternehmer hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde.
Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
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Der Unternehmer hat seine Verpflichtungen zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem er seinen Sitz hat, nicht erfüllt und so dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung in Österreich oder gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, festgestellt oder durch den öffentlichen Auftraggeber auf andere geeignete Weise nachgewiesen wurde.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Wenn ein Interessenkonflikt gemäß § 26 BVergG nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen vermieden werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Aufgrund der Beteiligung des Unternehmers an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens gemäß § 25 BVergG wurde der faire und lautere Wettbewerb unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung verzerrt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Der Unternehmer hat bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren Auftrages oder Konzessionsvertrages erhebliche oder dauerhafte Mängel erkennen lassen, die die vorzeitige Beendigung dieses früheren Auftrages oder Konzessionsvertrages, Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen haben.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Der Unternehmer hat sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Eignung einer schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht, diese Auskünfte nicht erteilt hat oder die vom öffentlichen Auftraggeber zum Nachweis der Eignung geforderten Nachweise bzw. Bescheinigungen nicht vorgelegt, vervollständigt oder erläutert.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Der Unternehmer hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt, die die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über den Ausschluss oder die Auswahl von Unternehmern oder die Zuschlagserteilung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.