Beschaffung eines Angiographiesystems

Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung eines Angiographiesystems. Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung eines deckenmontierten Angiographiesystems.

CPV: 33111000 Appareils de radiographie
Lieu d'exécution:
Beschaffung eines Angiographiesystems
Service d'adjudication:
Beschaffung eines Angiographiesystems
Numéro d'adjudication:
01-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Beschaffung eines Angiographiesystems
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung eines Angiographiesystems
Beschreibung : Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung eines Angiographiesystems.
Kennung des Verfahrens : 042921ee-287f-46eb-8e49-f1812e8cf49a
Interne Kennung : 01-2025
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33111000 Röntgengeräte

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Stadt : Regensburg
Postleitzahl : 93053
Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4DAH5ANA
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung eines Angiographiesystems
Beschreibung : Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung eines deckenmontierten Angiographiesystems.
Interne Kennung : 01-2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33111000 Röntgengeräte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Stadt : Regensburg
Postleitzahl : 93053
Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Beschaffung eines Angiographiesystems -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Nordbayern -

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Das geplante Angiographiesystem von Philips stellt ein Upgrade des bestehenden Systems dar. Die Weiterverwendung wesentlicher infrastruktureller Komponenten (wie Boden- und Deckenkonstruktionen sowie Elektroversorgungen) ist ausschließlich mit dem System von Philips möglich, da diese Komponenten auf die spezifische Technik und die Anforderungen des Systems abgestimmt sind. Ein Austausch der Infrastruktur ist nicht erforderlich. Daher kann das System von Philips als einzige geeignete Quelle angesehen werden, was gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine direkte Vergabe rechtfertigt. Finanzielle Vorteile: Die Weiterverwendung bestehender infrastruktureller Komponenten führt zu einer vollständigen Reduzierung der Baukosten auf 0 EUR. Diese Kostenersparnis ist ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung zugunsten des Systems von Philips, da sie eine signifikante Senkung der Gesamtinvestition im Vergleich zu anderen Systemen ermöglicht, die einen vollständigen Austausch der Infrastruktur erfordern würden. Minimierung der Stehzeiten: Durch die nahtlose Integration des neuen Systems in die bestehende Infrastruktur können die Stehzeiten auf ein Minimum reduziert werden. Dies ermöglicht eine schnelle und effiziente Inbetriebnahme ohne erhebliche Unterbrechungen des Betriebsablaufs, was den Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Sinne des § 7 Abs. 1 VgV entspricht. Wirtschaftliche und technische Notwendigkeit Die Entscheidung für die Fa. Philips basiert auf einer sorgfältigen Analyse der Marktgegebenheiten. Angesichts der technischen Anforderungen und der spezifischen Infrastrukturkomponenten, die nur von Philips bedient werden können, stellt die Beschaffung des Systems eine wirtschaftlich sinnvolle und technisch notwendige Lösung dar. Dies entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß § 3 Abs. 1 VgV. 3. Zusammenfassung der Vergabebegründung Die Beschaffung des Angiographiesystems der Fa. Philips wird aufgrund der oben genannten Alleinstellungsmerkmale und der damit verbundenen finanziellen und operativen Vorteile durch eine direkte Vergabe gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 VgV gerechtfertigt. Die Wahl von Philips stellt sicher, dass die Anforderungen des Projekts effizient, wirtschaftlich und im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Die Vergabeentscheidung wurde unter Berücksichtigung aller relevanten vergaberechtlichen Prinzipien und Vorgaben getroffen und entspricht den Anforderungen an Transparenz, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Philips GmbH Market DACH
Angebot :
Kennung des Angebots : EMEA249194-5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : I4593529
Datum der Auswahl des Gewinners : 16/04/2025

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Beschaffung eines Angiographiesystems
Registrierungsnummer : t:094194431701
Stadt : Regensburg
Postleitzahl : 93053
Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland
Telefon : 094194431701
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t:0981531277
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : 0981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Philips GmbH Market DACH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE812927597
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22335
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : 0151 72 66 99 10
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 267042d8-25c5-4293-aebd-907e1975fe16 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/04/2025 09:23 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00251186-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 76/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/04/2025