Zusätzliche Informationen
:
Mit Teilnahmeantrag sind mind. alle im Bewerbungsbogen benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Der Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise über das Bietercockpit (Vergabeplattform eVergabe.de) elektronisch in Textform einzureichen. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen kann (Mindestkriterien): 1. Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. 2. Die Abgabefrist ist zwingend einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlagen im System des Auftraggebers. 3. Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO: Die Bewerbungsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Bewerbungsunterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen. 4. Der Bewerbungsbogen einschl. der Eigenerklärungen unter Pkt. 4 sowie weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Erklärung zum Russlandbezug) in den Bewerbungsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend. 5. Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 6. Mehrfachbewerbungen, bei denen Unternehmen an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmeanträge führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Auszuschließen sind z. B. folgende Mehrfachbewerbungen: gleichzeitig Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; gleichzeitig Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft. 7. Zwingende Angabe zur Art (Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft) der Bewerbung; Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf folgende Teile zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen, soweit nicht im Folgenden anders angegeben: Punkt 1.1, 1.2 und 1.4, Punkt 2.2, Punkt 3 und Punkt 4. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung) beizufügen. 8. Angabe, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungs-fähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist zwingend. Falls ja, ist für jedes betreffende Unternehmen zwingend ein separater, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen mit den nach folgenden Teilen erforderlichen Informationen vorzulegen: Punkt 1.1, 1.2 und 1.4, Punkt 2 und 3 - soweit der Nachunternehmer zum Nachweis der Eignung eingesetzt wird (Eignungsleihe) sowie Punkt 4. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (siehe Formblatt), bei denen eine Eignungsleihe vorliegt, sind zwingend unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. 9. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter bestätigt verbindlich mit Wirkung für und gegen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mittels Eigenerklärung, unter Verwendung des dem Bewerbungsbogen beiliegenden Formblatts, dass dieser/diese nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört/gehören. Mit dem Bewerbungsbogen ist zwingend das Formblatt "Eigenerklärung Russlandbezug" vollständig ausgefüllt und vom Bewerber bzw. vom bevollmächtigten Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. 10. Das Formblatt "Vertraulichkeitsverpflichtung" ist mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber bzw. vom Federführer für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird damit durch den Federführer verbindlich für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass diese Erklärung mit Wirkung für und gegen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abgegeben wird. 11. Der Bewerber/Der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung im Bewerbungsbogen die nachfolgenden Abschlusserklärungen: a) Vorliegen aller erforderlichen Kenntnisse und technischen Fähigkeiten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen gem. den beiliegenden Vergabeunterlagen; b) Vorliegen aller mit Teilnahmeantrag eingereichten Zertifikate bzw. erforderlichen Kenntnisse und technischen Fähigkeiten zur Ausführung der Leistungen gem. den beiliegenden Vergabeunterlagen; c) Nichtvorliegen einer Insolvenz des Unternehmens, eines Insolvenzgrundes i.S. §§ 17, 19 InsO oder eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen über dessen Vermögen; d) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB; e) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB; f) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG und/oder rechtskräftig festgestellten Vergabeverstößen gem. § 24 LkSG; g) Bestätigung, dass sich der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dessen/deren Nachunternehmer an die Vorgaben gemäß Geschäftspartner-Verhaltenskodex der ONTRAS Gastransport GmbH halten (Dokument siehe Download-Bereich ONTRAS-Website); h) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns gem. AEntG bzw. MiLoG; i) Nichtvorliegen von gesellschafts-/konzernrechtlicher oder personeller Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Unternehmen, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim AG die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. j) Bewerber ist sich bewusst, dass eine falsche Angabe i. d. R. den Ausschluss aus dem Bewerber-/Bieterkreis zur Folge hat. k) Unverzügliche schriftliche Information des Auftraggebers bei Änderung der die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung des Teilnahmeantrags oder nach Abgabe eines Angebots; l) Anerkennung von Deutsch als Projektsprache (Dokumenten- und Vertragssprache); Bestätigung deutscher Sprachkenntnisse in Wort und Schrift für alle direkten Ansprechpartner; m) Anerkennung der Teilnahme- und Angebotsbedingungen sowie der Vergabeunterlagen.