1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Bundesstiftung Gleichstellung
Eine Änderung des öffentlichen Auftrags ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen (OJ S 230/2024 26/11/2024) vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers (OJ S 230/2024 26/11/2024) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen …