Video- und Kameratechnik samt Zubehör

Rahmenvertrag über die Lieferung von Systemkameras mit Zubehör, Multipurpose Slings und Stirnlampen in drei Losen Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 …

CPV: 38650000 Matériel de photographie, 31521300 Lampes électriques portatives, 18400000 Vêtements spéciaux et accessoires
Lieu d'exécution:
Video- und Kameratechnik samt Zubehör
Service d'adjudication:
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Numéro d'adjudication:
2024-11V-55-4

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Video- und Kameratechnik samt Zubehör
Beschreibung : Rahmenvertrag über die Lieferung von Systemkameras mit Zubehör, Multipurpose Slings und Stirnlampen in drei Losen
Kennung des Verfahrens : e742da5c-64f0-48c2-a676-15a5da04ad3e
Interne Kennung : 2024-11V-55-4
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38650000 Fotografische Geräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 31521300 Tragbare elektrische Leuchten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 18400000 Spezialkleidung und Zubehör

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort im Rahmen der Mehrabnahmemenge ist der Anlage 4 - Rechnungs- und Lieferadresse zu entnehmen.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYM4Q
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Systemkameras samt Zubehör
Beschreibung : Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38650000 Fotografische Geräte

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort im Rahmen der Mehrabnahmemenge ist der Anlage 4 - Rechnungs- und Lieferadresse zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Kaufpreis
Beschreibung : Durchschnittspreis der Positionen 1-16 gem. Anlage 03- Angebotsschreiben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Multipurpose Sling
Beschreibung : Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 18400000 Spezialkleidung und Zubehör

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort im Rahmen der Mehrabnahmemenge ist der Anlage 4 - Rechnungs- und Lieferadresse zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Kaufpreis
Beschreibung : Durchschnittspreis der Positionen 1-2 gem. Anlage 03 - Angebotsschreiben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Stirnlampen
Beschreibung : Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 18400000 Spezialkleidung und Zubehör

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Der Erfüllungsort im Rahmen der Mehrabnahmemenge ist der Anlage 4 - Rechnungs- und Lieferadresse zu entnehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Kaufpreis
Beschreibung : Durchschnittspreis der Positionen 1-2 gem. Anlage 03- Angebotsschreiben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : FotoProfi GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2024-11V-55-4 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-55-4 Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/04/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : ja
Bekanntmachung, die die Rahmenvereinbarung geschaffen hat : 782118-2024

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Fotohaus J. Zacharias GmbH&Co.KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 2024-11V-55-4 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-55-4 Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/04/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : ja
Bekanntmachung, die die Rahmenvereinbarung geschaffen hat : 782118-2024

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : K&K Tech Systems GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2024-11V-55-4 Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-55-4 Los 3
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/04/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : ja
Bekanntmachung, die die Rahmenvereinbarung geschaffen hat : 782118-2024

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A1554-47
Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7112302-0
Fax : +49 7112302-1099
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721926-0
Fax : +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : FotoProfi GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB 728925
Postanschrift : Aspenhaustraße 17
Stadt : Reutlingen
Postleitzahl : 72770
Land, Gliederung (NUTS) : Freudenstadt ( DE12C )
Land : Deutschland
Telefon : +4971217681023
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Fotohaus J. Zacharias GmbH&Co.KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : HRA 2906
Postanschrift : Rote-Hahnengasse 7
Stadt : Regensburg
Postleitzahl : 93047
Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland
Telefon : 08505-7099711
Fax : 08505-7099725
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : K&K Tech Systems GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : CHE-258.474.149
Postanschrift : Thurgauerstrasse 40
Stadt : Zürich
Postleitzahl : 8050
Land, Gliederung (NUTS) : Zürich ( CH040 )
Land : Schweiz
Telefon : +41766288324
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5eec18db-bef1-4114-9813-57b17cc7d364 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/04/2025 11:16 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00272933-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 82/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/04/2025