Beschreibung
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr. (12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (13) Angaben zur Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht, Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung: Folgende Anforderungen an die Technische Ausrüstung sind für die Auftragsdurchführung vom Bewerber zu erfüllen: Die Prüf-PCs müssen folgende Voraussetzungen erfüllen (Stand 1.2021): • Hardwarevoraussetzungen: o Prozessor: Intel® Core™ i5 Technologie (Neuer oder Besser) o Arbeitsspeicher: min. 8GB o Festplatte: SSD 256 GB (abhängig zur Anzahl und Größe der Extrakte) o Auflösung: Full-HD (1920 x 1080). Hohe Auflösungen (z.B. 2736x1824 Microsoft Surface) können zu Darstellungsproblemen führen o GPS-Empfänger damit die Prüf-Anwendung an die Stelle, an der erfasst werden muss, navigieren kann. o Möglichkeit zur Erfassung mit Stift oder zumindest mit Touch verfügen (Optional) • Softwarevoraussetzung: o Betriebssystem: Windows 10 Professional o Windows-Benutzerverwaltung. Jeder vom AN eingesetzte prüfende externe Leistungserbringer erhält einen eigenen Account, aus dem sein Name bzw. Firma hervorgeht und auf den nur diese Person Zugriff hat. • Berechtigungen o Die von den SWM bereitzustellende Prüfanwendung muss im Verzeichnis „C:\RNK“ installiert werden dürfen. Alternativ wäre die Installation auf einem anderen Laufwerk direkt in dessen Root möglich. o Die Anwendung „PDF24“, die für eine ausreichende Plot Qualität erforderlich ist, wird von SWM bereitgestellt und muss installiert werden können o Folgende Registry-Einträge müssen gesetzt sein, um ggf. Dateinamen mit einer Länge von mehr als 250 Zeichen verwenden zu können Computer\HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Control\FileSystem\LongPathsEnabled muss auf 1 gesetzt sein Computer\HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Control\FileSystem\ NtfsDisable8dot3NameCreation muss 2 gesetzt werden Zur Prüfung der Niederdruckgasleitungen dürfen ausschließlich FID-Gasspürgeräte zum Einsatz kommen. - Transporter oder Kombi für externen Leistungserbringer -, Geräte- und Werkzeugtransport - geeignetes Abbohrgerät (bevorzugt: Stromaggregat mit Sauggerät, ex-geschützt) - Bohrmaschine isoliert, ex-geschützt, mit Bohrern (Arbeitslänge 40, 60 und 80 cm) - Gasmessgerät, ex-geschützt, für den UEG- und Vol.%-Bereich bis 100 Vol.% Anzeige, auf Methan kalibriert. - Gerät für Ethannachweis - Bohrlochsonde - Schlagsonde - Rohrsuchgerät - Kappensuchgerät - Feuerlöscher (min. P 12) - Handlampe ex-geschützt - Bandmaß 50 m, 2 Meterstäbe - 2 Absaugsonden - 2 Handschlagdorne (isoliert) - Kleinwerkzeug für Kleinreparaturen an Installationsleitung. - Pylonen - Schachtdeckelöffner und Hebewerkzeug - 2 Warnwesten - Mobiltelefon (14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise: - DVGW 468-1 Qualifikationskriterien für Gasrohrnetz-Überprüfungsunternehmen - DVGW 468-2 Gasspürer; Schulungsplan (15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.