Beschreibung
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Die Zahl der Teilnehmenden wird auf fünfzehn beschränkt. Neben fünf vorab ausgewählten Teilnehmenden werden zehn weitere Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zum Auswahlverfahren beschrieben. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Stadtplaner*in, Landschaftsarchitekt*in befugt sind oder z.B. nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden. Architekt*innen und/oder Landschaftsarchitekt*innen müssen eine Bewerbergemeinschaft mit einer Stadtplaner*in eingehen, sofern der/die Einzelbewerber*in selbst nicht bereits eine berufliche Qualifikation als Stadtplaner*in verfügen. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein*e verantwortlicher Berufsangehörige*r benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. (§ 46 Abs. 3 Ziff. 6 VgV – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung inkl. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben (siehe Anlage zum Teilnahmeantrag). Zudem hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag die Erklärungen gemäß der nachfolgenden Auswahlkriterien 1 bis 8 abzugeben. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Eigenerklärung über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Stadtplanerin / Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (6) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (8) Darstellung einer Referenz. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. Es ist eine Referenz mit folgenden Eigenschaften nachzuweisen: a) städtebaulicher Entwurf bzw. Erfolg (Preis, Anerkennung) in einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb b) Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 8 ha Baugebietsflächen mit Schwerpunkt im Wohnungsbau c) Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung; Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt als Anlage zum Teilnahmeantrag zur Verfügung. Zur Plausibilisierung der Angaben ist zusätzlich ein pdf-Dokument DIN A4 mit Abbildungen und Plandarstellungen beizulegen. Es muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets und der Baugebietsflächen (Angaben in ha), Planungszeitraum (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, bei Wettbewerben Platzierung des eigenen Wettbewerbsbeitrags, Plandarstellungen, Erläuterungen zum Planungskonzept (Lageplan, Abbildungen, Text). Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt.