Beschreibung
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Teil2: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen in den Bereichen "Objektplanung", "HLS-Fachplanung" und "Elektro-Fachplanung" gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 23 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss jeweils die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird für den Bereich "Objektplanung", "HLS-Fachplanung" und "Elektro-Fachplanung" lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können je Bereich maximal 6 Punkte erzielt werden (insgesamt maximal 18 Punkte ). Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich: Referenz "Objektplanung" - Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Generalplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung, aber kein Schulbau: 0 Punkte Neubau eines Schulbaus: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: vor dem 01. Januar 2022 1 Punkt zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2023 2 Punkte ab dem 1. Juli 2023 3 Punkte Referenz "HLS-Fachplanung" - Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Generalplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung, aber kein Schulbau: 0 Punkte Neubau eines Schulbaus: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: vor dem 01. Januar 2022 1 Punkt zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2023 2 Punkte ab dem 1. Juli 2023 3 Punkte Referenz "Elektro-Fachplanung" - Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Generalplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung, aber kein Schulbau: 0 Punkte Neubau eines Schulbaus: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: vor dem 01. Januar 2022 1 Punkt zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2023 2 Punkte ab dem 1. Juli 2023 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.