Beschreibung
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Die MPG hat Bedarf an einer Abruf-Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Mitarbeitenden der MPG bei deren besonderen Herausforderungen als Sorgeberechtigte von Kindern von 0 bis 14 Jahren oder pflegebedürftiger Angehöriger. Die Vergabe erfolgt mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Anbieter für die hierumfassten umfangreichen Dienstleistungen - des sog. Familienservice - zu finden. Der Familienservice der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterstützt seine Mitarbeitenden in erster Linie durch Beratung und Vermittlung von geeigneten Betreuungsleistungen. Die Betreuung selbst ist in der Regel nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung und von den Sorgeberechtigten selbst kostenmäßig zu tragen. Etwas anderes gilt nur, sofern dies ausdrücklich in diesen Vergabeunterlagen, insbesondere in der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" als Bestandteil des Leistungskatalogs entsprechend beschrieben ist. Es wird ein bundesweites Angebot erwartet, da die AG über Standorte im gesamten Bundesgebiet, auch in Randlagen wie z. B. Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) oder Seewiesen (Bayern) verfügt. Das Angebot soll dabei idealerweise an allen Standorten gleichermaßen zur Verfügung stehen. Die AG will ihren Beschäftigten ein möglichst störungsfreies Arbeiten ermöglichen. Daher sollen sowohl Familienbelange (Kinderbetreuung) als auch Belange mit zu pflegenden Angehörigen vom Leistungsportfolio abgedeckt werden (Eldercare). Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer zu finden, der auf Abruf aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung die Abrufberechtigten des Auftraggebers bei der Herstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
Zentrale Elemente des Verfahrens
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Unter den Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden mind. 3 geeignete Bewerber augewählt, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Ausgewählt werden die 3 Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Sofern weniger als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, ist beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bewertungskriterien: Unternehmensreferenzen •Gefordert ist die Vorlage von Referenzen, welche nicht älter als sechs (6) Jahre sein dürfen. •Referenzen müssen umfassende Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen • Eine Referenz muss jeweils mindestens eine der folgenden Erfahrungen des Bewerbers nachzuweisen: • Bundesweite Leistungserbringung; • Beratung zu und Vermittlung von Kinderbetreuungsleistungen • Umfassende Pflegeberatung im Bereich "Homecare/Eldercare" und Beratungs- und Vermittlungsleistung im Bereich der Betreuung von Angehörigen in diesem Bereich • Erreichbarkeit über eine eigene telefonische Hotline, • Hoher Anteil an mehrsprachigen (mindestens englisch) Beratern und Vermittlern bei den Beratungs- und Vermittlungsleistungen. • Bereitstellung und Erbringung von Kinder-Notbetreuungsleistungen -- • Es sind vom Bewerber hierzu in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche jeweils folgende Referenzen nachzuweisen: -- 1) Referenzen über eine bundesweite Leistungserbringung: • Mindestens 2 Referenzen über eine vergleichbare Leistungserbringung eines Familienservice gegenüber einem Auftraggeber (z.B. Großunternehmen) mit bundesweit verteilten Standorten. •Alternativ: Mindestens 4 Referenzen über eine vergleichbare Leistungserbringung eines Familienservice für in unterschiedlichen Regionen ansässige Kunden (Abdeckung des Bundesgebietes in Nord-, Süd-, Ost- und Westregion). -- 2) Mindestens 2 Referenzen über erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen für Kinderbetreuungsleistungen -- 3) Mindestens 2 Referenzen über erbrachte umfassende Pflegeberatung und Beratungsleistungen sowie ggf. Vermittlung von Betreuungsleistungen im Bereich "Homecare/ Eldercare" -- 4) Mindestens 1 Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer telefonischen Hotline im Rahmen einer früheren Auftragsausführung -- 5) Mindestens 1 Referenz über ausgeführte Aufträge bei denen die Beratungs- und Vermittlungs-leistungen durch die eingesetzten Berater und Vermittler auch mehrsprachig (mindestens Englisch) erbracht wurden. -- 6) Mindestens 1 Referenz über die Bereitstellung und Erbringung von Kinder-Notbetreuungsleistungen. -- Eine Referenz darf für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt. -- Kriterien für die Bewertung der Referenzen: • Vergleichbarkeit der vom Bewerber im Rahmen der Referenz erbrachten mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, • Bundesweite Leistungserbringung (umso größer die bundesweite Abdeckung, desto besser die Bewertung); • Erreichbarkeit über eine eigene telefonische Hotline (umso besser die Erreichbarkeit, desto besser die Bewertung) •Auftraggeber (Unternehmensinhalt (Forschungstätigkeit)/ Größe/ Mitarbeiter/ dezentrale Organisationsform/ zuwendungsfinanziert/ öffentlicher Auftraggeber- umso vergleichbarer der Referenzauftraggeber ist, desto besser die Bewertung) • Umfang der geforderten Erfahrungen in den geforderten Bereichen: Beratung zu und Vermittlung von Kinderbetreuungsleistungen (umso größer der Umfang der Beratungs- und Vermittlungsleistung, desto besser die Bewertung); •Umfassende Pflegeberatung im Bereich "Homecare/Eldercare" und Beratungs- und Vermittlungsleistung im Bereich der Betreuung von Angehörigen in diesem Bereich (umso größer der Umfang der Pflegeberatung und der Beratungs- und Vermittlungsleistungen, desto besser die Bewertung); • Anteil an englischsprachigen Beratern und Vermittlern bei den Beratungs- und Vermittlungsleistungen (umso größer der Anteil an englischsprachigen Beratern und Vermittlern, desto besser die Bewertung; das Angebot von Beratung und Vermittlung in weiteren Sprachen wirkt sich positiv auf die Bewertung aus). •Angebot eines Notbetreuungsangebots (Umso umfangreicher das Angebot (Kurzfristigkeit/Reaktionszeit, örtliche Abdeckung, mögliche Dauer der Notbetreuungsleistung), umso besser die Bewertung) • Detaillierung, Aussagekraft und Stimmigkeit der Darstellung. • Je detaillierter, aussagekräftiger und stimmiger die Darstellungen sind, desto besser ist die Bewertung Es erfolgt pro Leistungsbereich eine vergleichende Bewertung der dargestellten Referenzen basierend auf dem nachfolgenden Bewertungssystem mit 0 bis 4 Punkten. Insgesamt kann ein Bewerber je Leistungsbereich maximal 4 Punkte erreichen, in Summe maximal 24 Punkte. Die Einreichung einer darüber hinausgehenden Anzahl von Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils gleichviele Punkte. Bewertungsmaßstab: 4 Punkte: Darstellungen, die im Vergleich zu den übrigen Darstellungen die genannten Referenzaspekte am besten erfüllen. 3 Punkte: Darstellungen, die im Vergleich hierzu geringfügige Abstriche gegenüber der besten Darstellung aufweisen. 2 Punkte: Darstellungen, die im Vergleich deutl. Abstriche gegenüber den besten Darstellungen aufweisen. 1 Punkte: erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu deutliche Abstriche gegenüber den besten Darstellungen aufweisen. 0 Punkte: Darstellungen, die die genannten Aspekte in keinem Punkt erfüllen.