Beschreibung
:
Die Rahmenverträge betreffen Architekten- und Ingenieurleistungen als Generalplaner für die: Objektplanung (vgl. § 33 HOAI) Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung (vgl. Lph 1 bis 9HOAI). Tragwerksplanung (vgl. § 51 HOAI) Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (vgl. Lph 1 bis 6 HOAI). Technische Ausrüstung (vgl. § 53HOAI) Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung (vgl. Lph 1 bis 9 HOAI). Freianlagen (vgl. §38 HOAI) Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung (vgl. Lph 1 bis 9 HOAI). Leistungen von allen erforderlichen Sonderfachleuten. In Abhängigkeit von der vorgesehenen Vergabe- und Projektabwicklung (Einzelgewerke oder Generalübernehmer mit Planungsanteilen oder Partnering), können aus den einzelnen Leistungsbildern auch nur Teilleistungen erforderlich werden. Um auf politische, wirtschaftliche und oder/projektspezifische Einflüsse bestmöglich reagieren zu können, erfolgt die stufenweise Beauftragung im Einzelauftrag durch den AG in folgenden Projektstufen oder Teilen davon. Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung (Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Freianlagen) Stufe 2: Entwurfsplanung HOAI (Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Freianlagen) Stufe 3: Genehmigungsplanung, (Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Freianlagen) Stufe 4: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Objektplanung, TGA, Freianlagen) Stufe 5: Ausführungsplanung (Objektplanung, TGA, Freianlagen). Stufe 6: Objektüberwachung (Objektplanung, TGA, Freianlagen).