Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYF5Z 1) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrags gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. 2) Eignungsleihe (§§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens in Schriftform (§ 126 BGB) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 9 VSVgV) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Vergabeunterlagen / Teilnahmeantrag / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Teilnahmeantrag sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angebote in der zweiten Phase des Verfahrens hingegen mindestens mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel zu versehen sind und bei Nichteinhaltung auszuschließen sind (vgl. 31 Abs. 2 Nr. 2 VSVgV). Der Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen u. Nachweisen vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Unterlagen sind ausschließlich im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- u. fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sowie der späteren Angebote und der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt. 5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Projektraum zum Verfahren auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge heruntergeladen werden u. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP. 6) Kommunikation Die Kommunikation erfolgt, mit Ausnahme der Durchführung der Verhandlungsgespräche, ausschließlich über den VMP RLP. 7) zur elektronischen Rechnungsstellung Entgegen der systemseitigen Voreintragungen bei den Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen bzw. bei den Bedingungen für die Auftragsvergabe ist eine elektronische Rechnungsstellung bis einschließlich 31.03.2025 zulässig aber NICHT erforderlich. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Auftragnehmer selbst entscheiden, ob die Rechnungen in elektronischer Form oder als Papier eingereicht werden. Ab dem 01.04.2025 müssen grundsätzlich elektronische Rechnungen übermittelt werden. 8) zur Begrenzung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Beschäftigten im Bereich Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Anzahl und Qualität der Referenzen. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. 9) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes). Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bewerber bzw. Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Bewerbungsbogen) vorzulegen. 10) Der Erwerber behält sich das Recht vor die Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen oder den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.