Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Stadtbusverkehrs Buchholz i. d. Nordheide

Die Stadt Buchholz i. d. Nordheide beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 2 und 4 NNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG zu vergeben. Der zu vergebende ÖDA …

CPV: 60112000 Joukkoliikennepalvelut maanteitse
Teloituspaikka:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Stadtbusverkehrs Buchholz i. d. Nordheide
Myöntävä elin:
Stadt Buchholz i. d. Nordheide
Myöntämisnumero:

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Stadt Buchholz i. d. Nordheide
Rechtsform der zuständigen Behörde : Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH
Rechtsform der zuständigen Behörde : Öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Stadtbusverkehrs Buchholz i. d. Nordheide
Beschreibung : Die Stadt Buchholz i. d. Nordheide beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 2 und 4 NNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG zu vergeben. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Buchholz i. d. Nordheide. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn zum 01.09.2026 voraussichtlich auf ca. 449.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG sowie zusätzlich ca. 3000 Veranstaltungskilometer. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe auch 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder veränderten Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen : Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : A. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als Wettbewerbsvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. dem 4. Teil des GWB. Die Angabe der Verfahrensart „Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)“ erfolgt nur, da aus technischen Gründen die Angabe "Wettbewerbsausschreibung nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. dem 4. Teil des GWB" in diesem Portal nicht zur Verfügung steht. Der ÖDA wird nicht als Dienstleistungskonzession ausgestaltet. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 S. 2 PBefG): Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3- Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Die Frist wird durch diese Vorinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste (Linienverkehre) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist zum 01.09.2026 aufzunehmen. Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Personenverkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Die Stadt Buchholz i. d. Nordheide geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Stadt Buchholz i. d. Nordheide möglich ist. Aus Sicht der Stadt Buchholz i. d. Nordheide bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Personenverkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden die mit dem beabsichtigten ÖDA verbundenen Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards in einem Ergänzenden Dokument festgelegt. Das Ergänzende Dokument (einschließlich dessen Anlagen) steht als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://buchholz-bus.de/files/buchholz-files/bus/pdf/Erga%CC%88nzendes%20Dokument.pdf. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung einschließlich des Ergänzenden Dokuments angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert die Stadt Buchholz i. d. Nordheide, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihr einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. D. Vergabe als Gesamtleistung: Die von der Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste bilden ein integriertes Gesamtnetz, dessen Einzelverkehre verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. E. Weitere Hinweise: Die Stadt Buchholz i. d. Nordheide kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Stadtbusverkehrs Buchholz i. d. Nordheide
Beschreibung : Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Buchholz in der Nordheide
Postleitzahl : 21244
Land, Gliederung (NUTS) : Harburg ( DE933 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 01/09/2026
Laufzeit : 60 Monat

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH
Registrierungsnummer : HRB 3909 (AG Tostedt)
Postanschrift : Maurerstraße 10
Stadt : Buchholz in der Nordheide
Postleitzahl : 21244
Land, Gliederung (NUTS) : Harburg ( DE933 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Björn Mustermann (Leiter kaufm. Dienste und Netzwirtschaft)
Telefon : +49 4181 208200
Internetadresse : www.buchholz-bus.de
Profil des Erwerbers : www.buchholz-bus.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Buchholz i. d. Nordheide
Registrierungsnummer : 033530005005028
Postanschrift : Rathausplatz 1
Stadt : Buchholz in der Nordheide
Postleitzahl : 21244
Land, Gliederung (NUTS) : Harburg ( DE933 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Ulf Dallmann (Leiter Abteilung 4.2 – Stadt- und Grünplanung, Umwelt und Klima)
Telefon : +49 4181214500
Internetadresse : https://www.buchholz.de/
Profil des Erwerbers : https://www.buchholz.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6a70d547-5a9b-49ce-bb18-258ff731fc38 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/07/2025 12:09 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00484142-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 140/2025
Datum der Veröffentlichung : 24/07/2025