Nassansaat Sedumgleis

Nassansaat Sedumgleis Auftragserweiterung: weiterer Pflegegang, auf Grund von extremer Trockenperiode Nassansaat Sedumgleis Auftragserweiterung: weiterer Pflegegang, auf Grund von extremer Trocknungsperiode Nassansaat Sedumgleis Auftragserweiterung: weiterer Pflegegang, auf Grund von extremer Trocknungsperiode

CPV: 45112730 Teiden ja moottoriteiden maisemarakennustyöt
Teloituspaikka:
Nassansaat Sedumgleis
Myöntävä elin:
MV Mannheimer Verkehr GmbH
Myöntämisnumero:
137-21-EK7_NA

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : MV Mannheimer Verkehr GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Nassansaat Sedumgleis
Beschreibung : Nassansaat Sedumgleis Auftragserweiterung: weiterer Pflegegang, auf Grund von extremer Trockenperiode
Kennung des Verfahrens : 4b4cc6f1-c029-4921-84d6-eaa6663a99c7
Interne Kennung : 137-21-EK7_NA

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45112730 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Nassansaat Sedumgleis - Gleisbegrünung Neckarauer Straße
Beschreibung : Nassansaat Sedumgleis Auftragserweiterung: weiterer Pflegegang, auf Grund von extremer Trocknungsperiode
Interne Kennung : 137-21-EK7_NA1 Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45112730 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB oder § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : MV Mannheimer Verkehr GmbH

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Nassansaat Sedumgleis - Gleisbegrünung Casterfeldstraße
Beschreibung : Nassansaat Sedumgleis Auftragserweiterung: weiterer Pflegegang, auf Grund von extremer Trocknungsperiode
Interne Kennung : 137-21-EK7_NA1 Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45112730 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB oder § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : MV Mannheimer Verkehr GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 12 954,74 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Böttinger GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Nachtrag - Auftragserweiterung Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 6 667,52 Euro
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Nachtrag - Auftragserweiterung Los 2 Nachtrag - Auftragserweiterung Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 26/05/2025 26/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 26/05/2025 26/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : MV Mannheimer Verkehr GmbH MV Mannheimer Verkehr GmbH

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

6.1.2 Informationen über die Gewinner

7. Änderung

7.1 Änderung

Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung : 133837-2025
Identifikator des geänderten Vertrags : CON-0000
Grund für die Änderung : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung : Auf Grund der Witterungsverhältnisse - extreme Trockenheit - wurde ein weiterer Pflegegang beauftragt. Ein Wechsel des AN wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich gewesen.

7.1.1 Änderung

Beschreibung der Änderungen : Auf Grund der Witterungsverhältnisse - extreme Trockenheit - wurde ein weiterer Pflegegang beauftragt.

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : DE811244559
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Telefon : +49 621 465-0
Fax : +49 621 465-3111
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Böttinger GmbH
Registrierungsnummer : DE157422861
Stadt : Dossenheim
Postleitzahl : 69221
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Telefon : 06221 861871
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76247
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +497219268730
Fax : +497219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 89f01ede-dcac-4568-a4fd-1876149b1e67 - 01
Formulartyp : Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 06/08/2025 15:08 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00522395-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 151/2025
Datum der Veröffentlichung : 08/08/2025